Die Stadt will die Hundesteuer zum 1. Januar erhöhen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die ausgebildeten Vierbeiner von Jägern von den Kosten zu befreien. Foto: Pixabay

Auf Hundehalter kommen ab dem nächsten Jahr deutlich höhere Kosten als bisher zu: Die Stadt Villingen-Schwenningen will, wie bereits in den Beschlüsse zur Haushaltskonsolidierung angekündigt, die Steuer erhöhen. Allerdings ist ein Zankapfel vom Tisch: Wie seit Jahren gefordert, können Jäger ihre Hunde von der Gebühr befreien lassen.

Villingen-Schwenningen - Die neue Satzung liegt nun in der Sitzung des Verwaltungs- und Kulturausschusses am Mittwoch, 10. November, ab 18.15 Uhr in der Neckarhalle in Schwenningen auf dem Tisch. Konkret heißt es, dass Tierhalter für den ersten Hund statt bisher 120 Euro jetzt 132 Euro zahlen sollen. Für den zweiten und jeden weiteren Vierbeiner fallen ab 1. Januar 264 Euro an, bisher waren es 240 Euro. Zum letzten Mal hatte der Gemeinderat die Hundesteuer zum Januar 2004 erhöht.

Befreiung für anerkannte Jagdhunderassen

Freude dürfte indes bei den Jägern herrschen: Nachdem sie über lange Zeit immer wieder gefordert hatten, ausgebildete Jagdhunde, wie vom Ministerium für Ländlichen Raum empfohlen, von der Gebühr zu befreien und mit diesem Vorstoß an der Satzung der Doppelstadt gescheitert waren, ist nun genau dies vorgesehen. Dies habe der Gemeinderat im Juni entschieden, heißt es in der Vorlage. So sollen Jäger jetzt die Möglichkeit haben, anerkannte Jagdhunderassen von der Steuer befreien zu lassen.

Brauchbarkeitsprüfung und Jagdschein erforderlich

Gelten ausgebildete Jagdhunde doch als Arbeitstiere, die einen nützlichen Dienst erfüllen. Allerdings müssen deren Besitzer die Brauchbarkeitsprüfung für den Hund und einen gültigen Jagdschein vorlegen, zudem dauerhaft auf der Gemarkung Villingen-Schwenningen jagen. Diese Nachweise sind laut neuer Satzung beim städtischen Forstamt erhältlich.