Rund 80 000 Euro mehr als geplant hat die Vergnügungssteuer 2025 bis Ende Sommer eingebracht. Wir fragen nach: Ist ein Boom der Glücksspielbranche in Oberndorf die Ursache?
Höhere Einnahmen hatten deutliche Verbesserungen im Oberndorfer Haushalt ergeben. Der Löwenanteil entfiel dabei auf Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer. Aber auch die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer lagen um rund 80 000 Euro über den Erwartungen. Steckt dahinter ein Boom bei Glücksspielbetrieben und Geldspielautomaten? Wir fragen bei der Stadt nach.
„In der Stadt unterliegen insbesondere Spielhallen sowie Geldspielgeräte in Gaststätten der Vergnügungssteuer“, erklärt die städtische Pressesprecherin Jasmin Rapp zunächst auf unsere Nachfrage. Welche Bereiche aktuell den größten Anteil an den Einnahmen hätten, könne sie aus Gründen des Steuergeheimnisses aber nicht näher ausführen.
Personen- oder betriebsbezogene Angaben, Rückschlüsse auf einzelne Steuerpflichtige sowie Detailinformationen zu einzelnen Betrieben oder Automaten dürften nach dem Gesetz nicht veröffentlicht werden, heißt es.
Ein einmaliger Effekt?
Die im Zusammenhang mit dem dritten Quartal 2025 genannten Mehreinnahmen in Höhe von rund 80 000 Euro lassen sich laut Auskunft der städtischen Pressesprecherin nicht auf einzelne Betriebe oder Automaten zurückführen. „Grundsätzlich können Schwankungen bei der Vergnügungssteuer unter anderem durch veränderte Umsätze, Abrechnungszeiträume, Nachmeldungen oder allgemeine Marktentwicklungen entstehen“, erklärt sie.
Ob es sich bei dem Anstieg um einen einmaligen Effekt oder um eine nachhaltige Entwicklung handle, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilen, heißt es weiter. Die Vergnügungssteuer unterliege naturgemäß jährlichen und unterjährigen Schwankungen. „Belastbare Aussagen zur langfristigen Entwicklung sind erst nach Auswertung mehrerer Haushaltsjahre möglich“, teilt Rapp mit.
Ein Blick in die Jahresabschlüsse, soweit diese vorliegen, und Haushaltspläne der Stadt Oberndorf zeigt: 2020 hat die Stadt Oberndorf rund 272 000 Euro über die Vergnügungssteuer eingenommen. Im Jahr darauf, dem „Corona-Jahr“ 2021 waren es rund 124 000 Euro. Auch landesweit waren die Einnahmen aus der Vergnügungssteuer in dieser Zeit um rund die Hälfte eingebrochen. Für das Jahr 2025 lag der Planansatz in Oberndorf bei 310 000 Euro, für das aktuelle Jahr bei 360 000 Euro.
Regelmäßige Gaststättenkontrollen
Bei der Frage, wie viele steuerpflichtige Betriebe oder Geldspielgeräte es derzeit in Oberndorf gibt, und ob sich diese Anzahl erhöht hat, hält sich die Stadt ebenfalls bedeckt, „da hierdurch Rückschlüsse auf einzelne Steuerpflichtige möglich wären“.
Ob verstärkte Kontrollen oder Nachveranlagungen mit Nachzahlungen zu den Auswirkungen geführt hätten, lasse sich nicht pauschal bewerten, meint Jasmin Rapp außerdem. Und ergänzt: „Die Stadt führt regelmäßig Gaststättenkontrollen durch, bei denen auch vorhandene Spielgeräte überprüft werden. Diese erfolgen unabhängig von konkreten Steuererträgen und dienen der Einhaltung ordnungs- und steuerrechtlicher Vorgaben.“
Anpassungen derzeit offenbar nicht geplant
Auf die Frage, ob die Stadt Anpassungen bei der Vergnügungssteuer plant – die aktuelle Vergnügungssteuersatzung wurde im Oktober 2011 beschlossen und ist 2012 in Kraft getreten – heißt es von der Pressesprecherin: „Derzeit sind keine konkreten Anpassungen der Vergnügungssteuer beschlossen. Steuerliche Regelungen werden jedoch regelmäßig überprüft und bei Bedarf im Rahmen der kommunalpolitischen Entscheidungsprozesse beraten.“
Für das Bereithalten eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit werden in Oberndorf laut Vergnügungssteuersatzung pro Monat 20 Prozent der Bruttoeinnahmen erhoben.
Zum Vergleich: Im November 2025 hatte die Nachbarstadt Schramberg die Vergnügungssteuer ab dem aktuellen Jahr erhöht, um jährlich rund 75 000 Euro an Mehreinnahmen zu erzielen. Dort lag der Steuersatz für Geräte mit Gewinnmöglichkeit allerdings zuvor bei fünf Prozent und wurde auf 6,5 Prozent erhöht.
In Rottweil und Sulz liegt der Satz jeweils bei 25 Prozent des Einspielergebnisses bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit.
Die Vergnügungssteuer
Die Vergnügungssteuer
ist eine kommunale Steuer, die von Städten oder Gemeinden erhoben werden kann. Im Jahr 2022 machten laut Statistischem Landesamt 593 von 1101 Städten und Gemeinden in Baden Württemberg von dieser Möglichkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer Gebrauch. Der Vergnügungssteuer unterliegen laut Oberndorfer Satzung Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Stadtgebiet an öffentlich zugänglichen Orten (zum Beispiel in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. Ausgenommen sind unter anderem Geräte ohne Gewinnmöglichkeit für Kleinkinder – etwa Schaukeltiere –, Musikautomaten, Billardtische und Co.