Gemeindeordnung regelt genauen Ablauf.

Höfen - Die Ankündigung seines Rücktritts zum 31. Juli 2018 kam von Bürgermeister Holger Buchelt im zweiten Jahr seiner dritten Amtsperiode in Höfen.

Seine erste Wahl erfolgte im April 2000 ohne Gegenkandidat mit mehr als 90 Prozent der gültigen Stimmen. Etwa ebenso viele waren es bei seiner zweiten Wahl im Jahr 2008, wieder ohne Gegenkandidat. Für seine dritte Amtszeit von weiteren acht Jahren wurde Holger Buchelt am 10. April 2016 mit 91,1 Prozent der gültigen Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 42,5 Prozent bestätigt.

Mitarbeit zugesagt

Sein Gegenkandidat Alfred Wihelm von der Nein-Partei errang einen Stimmenanteil von 8,4 Prozent. Bei seiner zweiten Wiederwahl hatte Buchelt signalisiert, nach Ablauf seiner neuen Amtszeit von acht Jahren nicht wieder zu kandidieren. Jetzt kommt dem Gemeinderat zusammen mit der Verwaltung die Aufgabe zu, die im Mai oder Juni stattfindende Wahl vorzubereiten und abzuwickeln. Seine Mitarbeit dabei sagte Buchelt am Montagabend zu.

Den Vorschriften der baden-württembergischen Gemeindeordnung zufolge ist die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Freiwerden der Stelle und damit vor dem 31. Juli durchzuführen, wobei die Stellenausschreibung zwei Monate vor dem Wahltag zu erfolgen hat.