Im Kursaal des Höfener Rathauses tagten die Gemeinderäte an Einzeltischen mit Mundschutz und mit gehörigem Abstand. Dies könnte zur Normalität bei künftigen Ratssitzungen werden, möglich wären aber auch virtuelle Sitzungen. Foto: Helbig Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Im Höfener "Hotspot in Sachen Müller Fleisch" wohnen 16 Personen auf 170 Quadratmetern

Im Kursaal des Höfener Rathauses begrüßte Bürgermeister Heiko Stieringer die Ratsmitglieder zur Gemeinderatssitzung. Wer keinen Mundschutz dabei hatte, bekam einen, und für jeden stand auch ein Fläschchen mit Desinfektionsmittel am Platz parat.

Höfen. Die Brillenträger unter den Gremiumsmitgliedern waren ziemlich gehandicapt, denn die Brillengläser beschlugen durch die Atemluft immer wieder. Die Tische waren in sicherem Abstand aufgestellt, und auch ein einzelner Besucher konnte die Sitzung aus sicherer Entfernung verfolgen. Für den Rest des Jahres sehe die Gemeindeordnung auch die Möglichkeit vor, Ratssitzungen virtuell abzuhalten, erläuterte Stieringer, aber wenn es den Räten genehm wäre, würde er die Sitzungen gern auch weiterhin in diesem Rahmen durchführen wollen. Das bleibe dem Gremium überlassen.

Bauplatzvergabe

Die Bauplatzvergabe "In den Lauppenwiesen" wurde gemäß der beschlossenen Vergaberichtlinien vorgenommen. Alle drei Bewerber haben zwischenzeitlich ihre Zustimmung zum Kauf der Grundstücke erklärt. Das Gremium beschloss die Grundstücke an die Familien zu verkaufen und beauftragte die Verwaltung, die Kaufverträge abzuschließen.

Das Verfahren zur Bebauungsplanänderung "Neue Äcker" beginnt am Donnerstag dieser Woche, mit einer Begehung zum Artenschutz und vermessungstechnischen Aufgaben. Ein Vorkaufsrecht der Gemeinde in diesem Bereich sei zwischenzeitlich auch vollzogen worden. Ende Mai soll die Vorstellung der Planung erfolgen.

Satzung geändert

Die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung hatte der Schultes schon per Eilentscheidung veröffentlicht, die Satzung ist rechtskräftig. Darüber informierte er das Gremium. Die Satzung stammt aus dem Jahr 1978 und sei der heutigen digitalen Zeit schon länger nicht mehr gerecht geworden. Die erste Bekanntgabeform für Mitteilungen der Gemeinde ist demnach die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde.

Vorkaufsrecht

Die Vorkaufsrechtsatzung für das geplante Wohngebiet "Am Hengstberg" im Bereich der nördlichen Flößerstraße wurde beschlossen. Die Baulandentwicklung ist in drei Planungsabschnitte unterteilt. Mit der Ausübung des Vorkaufsrechts sollen unerwünschte Entwicklungen verhindert werden. Ziel des zukünftigen Bebauungsplanes soll es sein, eine Wohnbebauung zu schaffen, die sich in die angrenzende Landschaft einfügt.

Blumenkübel

Mit dem Aufstellen von Blumenkübeln zur Vermeidung von Parkverstößen im Bereich der Wildbader Straße 61 bis 65 war das Gremium nicht einverstanden. Zwar werde der dortige Fußweg immer wieder vollkommen zugeparkt, sogar derart, dass Eigentümer nur unter extrem erschwerten Bedingungen auf Ihr Grundstück gelangen könnten. Doch Blumenkübel würden den ohnehin engen Gehweg für Fußgänger weiter einengen, und Kinderwagen kämen nicht mehr durch, befürchtete Martin Kappler, und erinnerte stattdessen daran, dass der neue Bußgeldkatalog saftige Bußgelder bei Parkverstößen vorsehe. Man solle lieber regelmäßig dort kontrollieren, das werde dann schon Wirkung zeigen.

Antrag abgelehnt

Durchweg auf Ablehnung stieß ein Antrag auf Umnutzung des Gebäudes Hindenburgstraße 8, dem "Hotspot in Sachen Müller Fleisch", wie Bürgermeister Stieringer es bezeichnete. Die Werkstatt soll in eine Wohnung, Garage und Lager umgewandelt werden, und im Dachgeschoss zwei Wohneinheiten zusammengeführt werden. Die Verwaltung wolle mit allen Mitteln versuchen, dass dieser Antrag nicht durchgehe, bekräftigte Stieringer. Der Betreiber habe jetzt auf einer Nettowohnfläche von 170 Quadratmetern 16 Personen untergebracht. Das bedeute rund zehn Quadratmeter pro Person. "Da drin herrscht Chaos pur". Es sei ein Unding, Menschen derart zusammenzupferchen. Da hier keine Familien wohnen würden, sondern lauter unterschiedliche Personen, handle es sich hierbei nicht um eine Wohnung, sondern nachweislich um ein Wohnheim. Hierfür würden ganz andere Vorschriften gelten.

So müsste beispielsweise für jedes Zimmer ein Rettungsweg vorhanden sein. Auch das Landratsamt empfehle die Ablehnung des Antrags. Mittlerweile sei auch schon ein dritter Covid-19-Infizierter aus dem Haus gemeldet worden.

Uwe Rapp wies darauf hin, dass es ja auch schon jetzt ein Wohnheim sei. Die Konsequenz müsse sein, auch dieses aufzulösen. Wilhelm Großmann ergänzte, es sei ein finsteres Loch, wo die Leute drin leben müssten. Und Stieringer befürchtete, "wenn wir dem zustimmen, werden noch mehr Leute reingestopft". Thomas Braune sagte, bei einer Nutzung als Wohnheim müsste dort wohl einiges wegen des Brandschutzes geändert werden. Hartmut Koch fand den Vorschlag, die Nutzungsänderung abzulehnen, sehr gut. Außerdem solle man feststellen, ob das Gebäude als Wohnheim genutzt werde, und dieses dann einfach zumachen, denn eine Genehmigung für den Betrieb sei nicht vorhanden. Er wolle, dass die Verwaltung da dran bleibe.