So mancher Standort von Windkraftanlagen ist in der Region umstritten. Foto: Archiv

Gemeinde Höfen fühlt sich unverhältnismäßig eingeschränkt. Standort in Langenbrand wird unterstützt.

Höfen - Bei der Gemeinde Höfen ist der überarbeitete Teilflächennutzungsplan von Schömberg zur Windenergie zur dritten Anhörung eingegangen. Damit hat sich der Gemeinderat bei seiner jüngsten Sitzung befasst und sich erneut gegen die Ausweisung einer Konzentrationsfläche auf dem Hengstberg ausgesprochen.

Gegenüber der zweiten Anhörung sind Bürgermeister Holger Buchelt zufolge nur Details verändert worden, sodass die vor geraumer Zeit von der Gemeinde Höfen abgegebene zweite Stellungnahme auch weiterhin gelten kann. Kernsätze darin sind, dass der Standort in Langenbrand unterstützt wird, dass die Vergrößerung des Abstandes von Windkraftanlagen am Hengstberg zur Höfener Wohnbebauung auf 1000 Meter begrüßt wird, dass aber wie schon bisher ein kompletter Verzicht auf den Standort Hengstberg angeregt wird.

Nach der überarbeiteten Fassung des Teilflächennutzungsplans ist im vorgesehenen Konzentrationsbereich Hengstberg die bisherige Höhenbegrenzung von Windkraftanlagen mit 100 Metern weggefallen. Gerade deshalb begrüßt die Gemeinde Höfen die dabei erfolgte Standortverschiebung und die Einhaltung einer Mindestabstandsfläche zur Wohnbebauung von 1000 Metern. Negativ von Höfener Seite aus wird der Sitzungsvorlage zufolge die damit verbundene Vergrößerung der Konzentrationsfläche gesehen, weil dadurch mehr Anlagen als bisher nahe der Gemarkungsgrenze zur Gemeinde Höfen aufgestellt werden können, auch wenn diese den größeren Grenzabstand einhalten.

In der vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Stellungnahme wird betont, dass die Fläche am Hengstberg von der Gemeinde Höfen schon bislang nicht akzeptiert worden sei. Hingegen sei der Bereich Langenbrand beziehungsweise der Brennerberg aus Höfener Sicht schon bisher unterstützt worden. Deshalb werde die Ausweisung eines Windparks in Langenbrand, gegebenenfalls gemeinsam mit der Stadt Neuenbürg, positiv beurteilt. Angeregt wird, auch in diesem Bereich einen durchgängigen Abstand von 1000 Metern zur Höfener Wohnbebauung einzuhalten. In der Stellungnahme heißt es, dass die Ausweisung von Windkraftflächen auf dem Hengstberg die geplante Weiterentwicklung der Gemeinde Höfen in ihrem Neubaugebiet "Neue Äcker" einschränke, weil gerade dort die einzig möglichen Flächen für eine bauliche Erweiterung liegen. Die Gemeinde würde dadurch eingeschnürt und unverhältnismäßig behindert. Gerade in Zeiten eines demografischen Wandels sei die Gemeinde Höfen darauf angewiesen, neben der baulichen Verdichtung in der Ortslage auch Bauplätze in einem Neubaugebiet offerieren zu können. Das werde durch einen zu geringen Abstand zu Windkraftanlagen unmöglich gemacht.

Im Übrigen sei der Regionalverband Nordschwarzwald gehalten, zwischen einzelnen Konzentrationsflächen bestimmte Abstandsflächen einzuhalten. Auch dies spreche, so die Höfener Stellungnahme, dafür, auf die Flächen auf dem Hengstberg zu verzichten, zumal Langenbrand auch von der Windhöffigkeit her gesehen wohl der bessere Standort wäre.

Außerdem verweist die Gemeinde Höfen als Grundstücksnachbarin auf die Einhaltung der baurechtlich notwendigen Abstände, die im Falle eines Bauantrages zu beachten wären. Die Höfener Seite regt den Bau von mindestens einem Bürgerwindrad in Langenbrand an. An diesem könnten Höfener Bürger finanziell beteiligt werden entsprechend dem Beispiel der Bürgerenergiegenossenschaft Schömberg, an der sowohl die Gemeinde Schömberg als auch die Gemeinde Höfen Anteile besitzen.