Kommunales: Höfen erhöht Grundsteuer B / Erste Anhebung seit 2011

Höfen. Bei seiner Sitzung am Montagabend hat der Höfener Gemeinderat den Hebesatz für die Grundsteuer B von 400 auf 440 Punkte des Grundsteuermessbetrags erhöht.

Dem Haushaltsplan 2020 ist zu entnehmen, dass sich die finanzielle Lage der Gemeinde Höfen weiter zuspitzt. So kann sie derzeit ihre laufenden Aufwendungen nicht mehr decken und benötigt hohe Kredite, um die anstehenden Investitionen zu bewältigen. Bei diesen handelt es sich um notwendige und nicht aufschiebbare Projekte, beispielsweise bei den Unterhaltungsmaßnahmen mit der Erneuerung der Heizungsanlage im Schulhaus sowie mit den anstehenden Sanierungen der Ochsenbrücke und der Rathausbrücke.

Die derzeit laufende größte Investition ist der Bau der neuen Mehrzweckhalle. Weitere größere Kosten fallen beim Regenüberlaufbecken und bei der Kompletterneuerung der Sägmühlebrücke als Zukunftsprojekte an.

Rückgang der Konjunktur

Konjunkturbedingt abzusehen ist im Vergleich zu den Vorjahren ab dem Jahr 2020 ein Rückgang der Gewerbesteuererträge.

Die letzte Erhöhung der Grundsteuer B ist im Jahr 2011 erfolgt, und zwar mit einer Anhebung des Hebesatzes von 380 auf 400 Prozent des Grundsteuermessbetrages. Auf der Basis der jetzt für das Jahr 2020 erfolgten Erhöhung erwartet die Gemeinde Höfen Mehreinnahmen von rund 22 900 Euro.

Die Verwaltung schätzt die dadurch eintretende reale Erhöhung der Grundsteuer für ein Einfamilienhaus auf etwa 36 Euro und für eine Eigentumswohnung auf rund 22 Euro.