Gemeinderat: Bebauungsplan für das geplante Höfener Wohngebiet am Hengstberg wird auf den Weg gebracht

Höfen (rz). Die Gemeinde Höfen will wegen des aktuellen Bedarfs zügig neue Wohnbauflächen schaffen und hat sich deshalb dazu entschlossen, ein Wohngebiet am Hengstberg zu entwickeln – und zwar im Rahmen eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß Paragraf 13b des Baugesetzbuchs.

Schon am 20. Mai wurde dafür die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach Paragraf 25 für das geplante Wohngebiet beschlossen. Paragraf 13b stellt ein zeitlich befristetes Planungsinstrument dar, das es kurzfristig ermöglicht, in einem erleichterten und beschleunigten Aufstellungsverfahren gezielt Wohnbauflächen im Außenbereich zu aktivieren, wofür das Bebauungsplanverfahren spätestens zum 31. Dezember 2019 eingeleitet sein muss. Der eigentliche Satzungsbeschluss muss bis Ende 2021 erfolgt sein.

Deshalb wurde die Kommunalentwicklung der LBBW (KE) beauftragt, die Eignung der Außenbereichsflächen am Hengstberg für die Wohnbauentwicklung vorzuprüfen. Im Ergebnisbericht wurde vorgeschlagen, das potenzielle Wohngebiet am Hengstberg in drei Teilgebiete aufzuteilen und für diese jeweils einen unabhängigen Bebauungsplan aufzustellen.

Der Höfener Gemeinderat folgte in seiner jüngsten Sitzung nun der von der KE vorgeschlagenen Vorgehensweise und beschloss einstimmig die Aufstellung der drei Bebauungspläne mit den Planbereichen am Kurpark, Verlängerung Wildbader Straße und Nördliche Flößerstraße. Mit der Aufteilung in drei Bebauungspläne für unabhängig erschließbare Teilgebiete sieht die KE mehr Flexibilität als in einem einzigen, zusammenhängenden Bebauungsplan.

Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung zudem, eine weitere Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Teilgebiet "Wohngebiet am Hengstberg/Nördliche Flößerstraße" auszuarbeiten.

"Wir brauchen Land, damit wir wachsen können", betonte Gemeinderat Hartmut Koch. Ähnlich äußerte sich sein Ratskollege Thomas Braune und sah in diesem Beschluss ein gutes Zeichen für die Bürger. Allerdings bedauerte Koch, dass keine Bürger als Zuhörer zur Gemeinderatssitzung gekommen waren. Gremiumsmitglied Uwe Rapp zeigte sich zufrieden damit, dass im Zuge der Bebauungsplanverfahren keine Belastungen auf die Gemeinde durch eventuell notwendige Grundstückskäufe zukommen werden.