Sandsäcke sind bei Weitem nicht die einzige Möglichkeit, um sein Zuhause vor Überschwemmungen zu schützen. Foto: © Mario Hoesel - stock.adobe.com/mhp

Wie können private Hausbesitzer und Kommunen sich gegen Starkregen und Überschwemmungen wappnen? Um diese Frage geht es in einer Bürgerinformationsveranstaltung am 27. November und eine Woche zuvor im Gemeinderat.

Starkregen kann nur kurz anhalten, aber sehr extrem sein, zu heftigen Überflutungen führen und ist zu allem Übel nur bedingt vorhersehbar. Wegen des Klimawandels wird künftig mit noch mehr extremeren Niederschlägen gerechnet. Was also tun? Diese Frage war zuletzt Ende Juni 2021 heftig diskutiert worden, als in allen drei Althengstetter Ortsteilen bei einem Unwetter mehr als 50 Keller überflutet worden waren.

 

Vom Konzept zur Umsetzung Eine Gefahrenkarte für Ottenbronn gibt es bereits – anhand derer können Maßnahmen abgeleitet werden, mit denen der Ort besser gegen Überschwemmungen geschützt werden kann. Starkregenrisikomanagement lautet dabei der Schlüsselbegriff. Die Starkregenrisikountersuchung in Ottenbronn ist abgeschlossen – von Starkregengefahrenkarten will man nun in allen drei Ortsteilen zum kommunalen Handlungskonzept und dessen praktischer Umsetzung gelangen.

Ergebnisse für Althengstetter Kernort und Neuhengstett

Abstimmung mit Feuerwehr und DLRG Die Ergebnisse der Starkregenrisikomanagementuntersuchung für den Kernort Althengstett und Neuhengstett wird das beauftragte Ingenieurbüro den Gemeinderäten in der Sitzung am kommenden Mittwoch vorstellen. „Für die Informations- und Flächenvorsorge sowie das Krisenmanagement bedarf es der weiteren internen Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr und dem DLRG“, heißt es in der Beratungsvorlage. Der Gemeinderat soll die Verwaltung jedenfalls damit beauftragen, für die kommunalen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen in allen drei Ortsteilen einen Förderantrag gemäß der Richtlinie des Umweltministeriums für die Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben zu stellen.

Oft keine Vorwarnung mehr möglich

Private Vorsorge „Häufig gibt es keine Vorwarnzeit, da jedes aufziehende Unwetter Potenzial für Überflutungen liefert und sich Extremwetterereignisse mitunter sogar lokal erst bilden“, betont des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). Dann könne nicht einmal eine Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes rechtzeitig herausgegeben werden. Daher sei es umso wichtiger, dass private Vorsorge wie etwa der Schutz der eigenen Häuser und Wohnungen, funktioniert.

Das können Hausbesitzer zur Gefahrenabwehr tun

Auf der Checkliste des BMUV zur Vorsorge, die jeder Einzelne treffen kann, sind technische Einrichtungen in Gebäuden ebenso aufgelistet wie das Thema Geländebeschaffenheit, das bei Starkregen von großer Bedeutung ist. Oft sei es hilfreich, Schwellen an Eingängen vorzusehen, Kellerlichtschächte zu ummauern, Kellerfenster wasserdicht mit Druckverschluss zu versehen, druckdicht verschließbare Eingangstüren vorzusehen oder Einfahrten in Tiefgaragen mit einer Schwelle zu sichern.

Kein absoluter Schutz „Ein absoluter Schutz vor Extremwetterereignissen ist nicht möglich, die Vorbereitung auf den Ernstfall kann dennoch Leben, Umwelt und Eigentum retten“, wird vonseiten des Landkreises Calw betont. Man unterstütze die Kommunen bei der Erstellung des Starkregenrisikomanagements und der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen: durch fachliche Begleitung, Bewertung, Genehmigung und Förderung des Starkregenrisikomanagements. Auf der Homepage des Landkreises Calw gibt es Starkregengefahrenkarten derjenigen Gemeinden, die das kommunale Starkregenrisikomanagement bereits abgeschlossen haben.

Infoabend am 27. November in der Festhalle

Ansprechpartner Eine Informationsveranstaltung zur Starkregenvorsorge in Althengstett ist für Mittwoch, 27. November, ab 18 Uhr in der dortigen Festhalle geplant. Das von der Gemeinde beauftragte Ingenieurbüro präsentiert dort die Starkregengefahrenkarten und Ergebnisse der Starkregenrisikountersuchung. Danach besteht die Möglichkeit, sich mit dem Ingenieurbüro, Baufirmen und Versicherungen bezüglich der möglichen Selbstvorsorge auszutauschen.

Was bedeutet Starkregen und was können Kommunen tun?

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Niederschlagsereignisse von zum Beispiel 40, 60 oder mehr als 100 Litern pro Quadratmeter in einer Stunde können gerade in den Sommermonaten in Verbindung mit heftigen Gewittern große Schäden verursachen. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Starkregen kaum vorhersagbar. Die meisten Betroffenen werden von solchen Ereignissen daher komplett überrascht.

Mit dem Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement stellt das Land Baden-Württemberg den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um Gefahren und Risiken zu analysieren und darauf aufbauend ein kommunales Handlungskonzept zu erstellen. Mithilfe von Starkregengefahrenkarten können die Kommunen einschätzen, wo sich Oberflächenabfluss sammelt und wo er abfließt. Auf dieser Grundlage können anschließend Maßnahmen erarbeitet werden, die mögliche Schäden im Ernstfall vermeiden oder zumindest spürbar verringern können. Im Fokus stehen dabei öffentliche Einrichtungen, Infrastruktur und Objekte (Quelle: www.hochwasserbw.de).