Da dieser Blick von der Neckarbrücke in der Rosenfelder Straße flussaufwärts geht, ist aus dieser Perspektive bei der Hochwasserschutzmaßnahme M 4 Kernstadt die rechte Seite betroffen. Hinter dem Bewuchs liegt der Parkplatz Hochbrücke. Foto: Fahrland

Bevor sich das Gesamtgremium des Gemeinderats am 27. Juli mit dem Einwohnerantrag zur Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich Kernstadt befasst, wurde das Thema im Technischen Ausschuss sachlich erörtert.

Oberndorf - Als eine der Vertrauenspersonen der Unterzeichner des Einwohnerantrags kam auch Beatrix Lamprecht (Bündnis Nabu/BUND) zu Wort. Der Einwohnerantrag "Baumerhaltung trotz Hochwasserschutzmaßnahme – Hochwasserschutz mit Naturschutz verbinden" war mit 842 gültigen Unterschriften am 29. April bei der Stadtverwaltung eingegangen. Seine Zulässigkeit wurde am 29. Juni festgestellt und dadurch eine erneute Beratung im Gemeinderat bewirkt.

Bürgermeister Hermann Acker fasste die Ausgangssituation, bei der es um das linksseitige Neckarufer zwischen Freibad und der Firma Rheinmetall geht, zusammen. Eine Schlüsselrolle im Dialog der Beteiligten spielte der erweiterte Erörterungstermin vom 19. Mai mit den Behörden, Planungsbüros, dem Gemeinderat, den Antragstellern von ANV, Nabu/BUND und ÖDP sowie ihrem Sachverständigen Lothar Wessolly. Dabei sagte die Stadtverwaltung zu, bis zur Genehmigung der Hochwasserschutzmaßnahme Kernstadt keine Bäume zu fällen.

Das Umweltschutzamt des Landratsamts Rottweil bestätigte, die örtlichen Umweltverbände im Zuge des Verfahrens anzuhören. Das von der Stadt beauftragte Fachbüro Wald + Corbe führe weitere Gespräche mit Lothar Wessolly. Die Ergebnisse würden im Gemeinderat, der aufgrund der anfallenden Kosten für die Stadt mitzureden habe, noch vorgestellt, kündigte Acker an. Ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung der Maßnahme Kernstadt sei noch nicht gestellt worden.

Beatrix Lamprecht war im Namen der Unterzeichner zur Stellungnahme eingeladen. Sie äußerte zum Termin mit Lothar Wessolly, das Gespräch sei gut verlaufen und ein Protokoll angefertigt worden. Sie forderte, bei der nächsten Sitzung des Gemeinderats über dessen Inhalt informiert zu sein. Acker ließ sich nicht drängen. Das pure Gesprächsprotokoll sei zu wenig. Er wolle "ein aufgearbeitetes Ergebnis mit Kosten und allem Drum und Dran", anstatt Teilinformationen in der Öffentlichkeit zu streuen. Ihm sei an einer umfassenden Diskussion gelegen. Es spiele keine Rolle, wenn dafür noch zwei bis drei Monate ins Land gehen.

Lamprecht blieb hartnäckig

Zur Forderung, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, teilte die Stadtverwaltung mit, darüber könne die Stadt Oberndorf mangels Zuständigkeit keinen Beschluss fassen. Die Art des Verfahrens werde vom Umweltschutzamt festgelegt. Alternativ komme ein Genehmigungsverfahren infrage. In beiden Verfahren werde die Umweltverträglichkeit geprüft und die Wasserrahmenrichtlinie der EU berücksichtigt, wie im Antrag gefordert.

Lamprecht blieb hartnäckig und verwies darauf, der Vorhabenträger könne eine freiwillige Durchführung beantragen. Die artenrechtlichen Gutachten bezeichnete sie als "mager". Noch im Laufe der Sitzung änderte Acker den Beschlussvorschlag dahingehend, dass die Stadt ein Planfeststellungsverfahren beantragt, betonte aber, dass die Entscheidungsbefugnis bei der Genehmigungsbehörde liege.

Beim "zusätzlichen, noch nicht bezifferbaren Planungsaufwand" hakte Günter Niethammer (FWV) ein. "Wir sollen etwas beauftragen, haben aber noch keine Kosten vorliegen." Hermann Acker erklärte, es gelte als sicher, dass das Landratsamt die ökologische Baubegleitung vorschreiben wird. Allein aufgrund der Vorgaben der Genehmigungsbehörde würden auf die Stadt Oberndorf unausweichliche Planungs- und Gutachterkosten zukommen, sodass diese auch gleich beschlossen werden könnten. Das Land trage die Maßnahme über eine Förderquote von 70 Prozent mit.

Tiefbauamtsleiterin Romy Bloß wurde gebeten, beim Regierungspräsidium auf Basis von Erfahrungen einen Richtwert zu den Kosten einzuholen. "Wir möchten vor dem Hintergrund der Befriedung eine Lösung finden, die in der Öffentlichkeit akzeptiert wird", verdeutlichte Acker.

Die ökologische Baubegleitung sei sinnvoll. Diese wurde auch von Ruth Hunds (SPD) begrüßt, da jeder Stadtrat eine andere Sichtweise habe und eine sachliche Grundlage geschaffen werde, auf deren Basis der Gemeinderat entscheiden könne. Fraktionssprecher Wolfgang Hauser kündigte die voraussichtliche Zustimmung der CDU-Fraktion an. Schon im Vorfeld habe man sich mit den Baumfällungen schwer getan. Er dankte den Initiatoren des Einwohnerantrags.

Das wollte Ruth Hunds nicht so stehen lassen. Immerhin habe der Gemeinderat die von der SPD beantragte Vertagung vor Monaten abgelehnt. Sie freue sich aber, dass man nun auf einem guten Weg sei.

Acker sprach davon, dass im Vorfeld mit den Fachingenieurbüros nach Alternativen gerungen wurde und Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen wurden. "Wir sind mit dem Thema noch nicht durch, aber ich bin überzeugt, wir finden eine Lösung."

Der Empfehlungsbeschluss war entsprechend dem Einwohnerantrag in vier Einzelpunkte aufgeteilt. Christoph Maaß (AfD) widersprach einer gleichzeitigen Abstimmung über alle vier Punkte und beantragte eine Einzelabstimmung.

Dem ersten Punkt, dass die Stadtverwaltung nicht die zuständige Behörde für die wasserrechtliche Genehmigung ist und deshalb keine Aussetzung des Verfahrens beschließen kann, stimmte er zu, wodurch diese Teilabstimmung einstimmig ausfiel.

Er lehnte aber den Antrag der Stadt Oberndorf an das Landratsamt Rottweil, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, ebenso ab wie die Beauftragung einer unabhängigen ökologischen Baubegleitung.

Bei der Entscheidung, jegliche Fällung von Bäumen und Büschen, abgesehen von den nötigen Unterhalts- und Verkehrssicherungsmaßnahmen, bis zum Vorliegen der wasserrechtlichen Genehmigung auszusetzen, enthielt sich Maaß.

Alle anderen Gemeinderäte stimmten den Punkten zwei bis vier zu, sodass sie mehrheitlich bejaht wurden.