Die Staatsanwalt ermittelt gegen den Kranführer wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung. Diese Rolle spielen die Videos und der Kran bei der Aufklärung.
Haben wir noch vor der Sommerpause mehr Klarheit, wie es zu dem furchtbaren Arbeitsunfall an der Hochbrücke Horb kommen konnte? Muss der Kranführer (36) damit rechnen, in U-Haft zu kommen? So ist der Stand.
Am 20. Mai stürzte eine Baustellengondel von der Hochbrücke Horb ab. Drei Bauarbeiter starben. Die Baufirma Porr, Landesverkehrsminister Winfried Hermann, die Bauarbeiter und die Bevölkerung von ganz Horb sind geschockt. Seitdem rätseln alle, wie es zum Unfall kommen konnte.
Am Montag, 16. Juni, veröffentlichen Polizei und Staatsanwaltschaft eine gemeinsame Presseerklärung. Zitat: „Derzeit liegen Hinweise auf ein menschliches Versagen vor. Gegen den 36-jährigen Kranführer, welcher am Unfalltag die Beförderung der Personengondel durchführte, wurde ein Strafverfahren wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet.“
Wann wird entschieden, ob der Kranführer vor Gericht muss?
Polizeisprecher Benjamin Koch: „Das abschließende Gutachten liegt Polizei und Staatsanwaltschaft noch nicht vor. Anzunehmen ist, dass dieses noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird.“
Was soll das Gutachten klären?
Polizeisprecher Koch: „Meines Wissens nach wird das Gutachten derzeit von einem Gutachter erstellt. Er hat einerseits das Videomaterial. Dazu soll auch die Frage geklärt werden, warum das Kranseil gerissen ist. Auch der Kran wird gutachterlich geprüft. Hatte er eine Lastbegrenzung?“
Das Rätsel um das gerissene Kranseil
Es muss eigentlich Tonnen heben können. Wie kann es sein, dass dieses Seil reißt, wenn es mit dem Querseil zwischen den Pfeilern und Stützen der Hochbrücke in Berührung kommt? Hat der Kran trotz der Berührung weiter mit voller Last gezogen oder hat die Lastbegrenzung den Motor gestoppt?
Polizeisprecher Koch: „Es ist derzeit auch nicht auszuschließen, dass der Gutachter sich beispielsweise bei der Materialprüfung noch einen zweiten Gutachter zur Seite nehmen könnte.“
Muss der Kranführer mit U-Haft rechnen?
Falls sich der Anfangsverdacht der „fahrlässigen Tötung“ bestätigen sollte – muss der Kranführer dann bis zum Prozess in U-Haft? Juristen sagen: „Bei Anklagen der fahrlässigen Tötung wird der Angeklagte in der Regel nicht in Untersuchungshaft genommen.“
Könnte der Prozess am Amtsgericht Horb stattfinden?
Staatsanwältin Simone Wiest: „Das entscheidet der Staatsanwalt, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Das hängt erst einmal davon ab, ob diese Ermittlungen einen Tatvorwurf ergeben, der ein Verbrechen darstellt mit über einem Jahr Strafandrohung. In diesem Falle gäbe es zwei Optionen: Der Wohnsitz der Angeklagten oder der Tatort. Wenn sich der Staatsanwalt für den Tatort entscheidet, dann könnte das Schöffengericht Horb damit befasst sein.“ Sie betont allerdings, dass die Frage des Gerichtsstandortes allein im Ermessen des zuständigen Staatsanwaltes liegt. Wiest: „Er entscheidet auch, wo verhandelt wird.“
Oberstaatsanwalt Markus Wagner: „Zunächst ist das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten und dann wird die für das Verfahren zuständige Dezernentin entscheiden, ob und wo Anklage erhoben wird.“