Im Klassenzimmer ist es zu heiß, dann sollen Schulleiter die Kinder und Jugendlichen nach Hause schicken? Ganz so einfach ist es auch in Villingen-Schwenningen nicht.
Manche Klassenzimmer in doppelstädtischen Schulen gleichen einem Glutofen. Wäre Hitzefrei eine Option?
Bedingt, zum einen gibt es Kriterien für eine solche Regelung. Andererseits könne der Unterricht nicht einfach ausfallen, „wir können die Kinder nicht ohne weiteres nach Hause schicken“, geben Pädagogen zu bedenken. Ähnlich äußert sich Tino Berthold, Vorsitzender des Gesamtelternbeirats Villingen-Schwenningen.
Die Redaktion gibt die Frage an das Kultusministerium Baden-Württemberg weiter. Das KM verweist Kriterien zum „Ausfall des Unterrichts an besonders heißen Sommertagen“: Wie sollen Schulen mit dieser Situation umgehen, welche Regelungen gibt es hierzu.
Das Wichtigste zuerst: „Eine generelle Vorgabe des Kultusministeriums, ob und unter welchen Umständen „Hitzefrei“ gegeben wird, gibt es nicht – aus guten Gründen.“ Denn die Schulleitungen müssen je nach Situation vor Ort unter anderem Betreuungsfragen klären, die etwa Schüler betreffen, die aus dem Umland kommen und nicht einfach nach Hause fahren können.
Entscheidung liegt bei Schulleitungen
Die Schulleitungen entscheiden deshalb in eigener Zuständigkeit, ob und unter welchen Voraussetzungen sie „Hitzefrei“ geben.
Entscheidend sei dabei das körperliche Wohl der Schüler unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen Verhältnisse. Das Ministerium empfiehlt den Schulen, sich an den aufgestellten Kriterien der Bekanntmachung des Kultusministeriums zum „Ausfall des Unterrichts an besonders heißen Sommertagen“ zu orientieren. Diese sind im Einzelnen unter anderem: Die Außentemperatur beträgt um 11 Uhr mindestens 25 Grad Celsius im Schatten. „Hitzefrei“ gibt es frühestens nach der vierten Stunde vom allgemeinen Unterrichtsbeginn der Schule an gerechnet.
Fahrschülern müssen Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen
Benachbarte Schulen stimmen sich ab und entscheiden möglichst gleichmäßig. Die Entscheidung an der einzelnen Schule obliegt der Schulleitung. Fahrschülern müssen auch bei „Hitzefrei“ bis zur Heimfahrt Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen; solange müssen sie auch beaufsichtigt werde. „Hitzefrei“ gibt es jedoch nicht für berufliche Schulen und nicht für die gymnasiale Oberstufe.
Das Ministerium hat den Schulen außerdem empfohlen, das Thema „Hitzefrei“ mit dem Elternbeirat und auch in der Schulkonferenz zu beraten, um die Interessen der Eltern angemessen zu berücksichtigen.