Der Verwaltungsausschuss traf noch keine Entscheidung zur Zukunft der Villa Junghans. Weitere Beratungen erfolgen.
Als Entscheidungsgrundlage für die weitere Zukunft der Villa Junghans hatte Wirtschaftsförderer Bernd Heinzelmann im Verwaltungsausschuss fünf Varianten möglicher Betriebs- und Besitzformen für das historische Gebäude vorgestellt:
Die Errichtung einer Stiftung, die Gründung einer Genossenschaft, die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Pächtersuche durch ein auf die Revitalisierung von kommunalen Gastronomieobjekten spezialisierten Maklerunternehmen und schließlich einen Investor mit Erbbaurecht nach vorheriger Konzeptvergabe. Letztere Variante, die Suche nach einem Investor über eine Konzeptvergabe nach einem vorausgehenden Wettbewerb, werde von der Verwaltung als die am ehesten geeignete angesehen.
Noch kein Beschluss
In der Aussprache nach Heinzelmanns Bericht erklärten Thomas Brantner (CDU) und danach Mirko Witkowski (SPD-Buntspecht), sie wollten an diesem Abend noch keinen Empfehlungsbeschluss fassen, sondern das Thema zunächst in ihren Fraktionen beraten.
Das von der katholischen Kirche oft genutzte Erbbaurecht sei „nichts anrüchiges“, ergänzte Brantner noch. Man hätte man schon vor drei Jahren etwas in dieser Richtung machen sollen. Sein Fraktionskollege Dominik Dieterle vermisste eine Kostendarstellung der vorgestellten Varianten.
Einbeziehung des Landes?
Jürgen Reuter (Aktive Bürger) brachte die Überlegung ins Spiel, dass die Villa Junghans als denkmalgeschütztes Gebäude als ein herausragendes Kulturgut gelte. Reuter bat zu prüfen, ob das Land den Unterhalte des Gebäudes übernehmen müsste, wenn die Stadt auf das Eigentum daran verzichte.
Bei der Enthaltung von Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr stimmte der Ausschuss schließlich dafür, die Beschlussfassung wie von Brantner beantragt auf die Tagesordnung des Gemeinderat zu setzen.