Welche Deutschlandflagge kann ich während der Fußball-EM in meinem Garten anbringen? Und riskiere ich ein Bußgeld, wenn ich mein Auto mit Fahnen für einen Autokorso bestücke? Diese und weitere Fragen werden im folgenden Artikel beantwortet.
Die Fußball-EM beginnt – klar, dass manch ein Fan bei der Gelegenheit die Landesflagge hissen will. „Beflaggung“ nennt man das, und dies steht vor allem während sportlicher Ereignisse für die Unterstützung eines bestimmten Landes.
Dabei ist es wichtig zu wissen, was in Deutschland erlaubt, toleriert oder verboten wird, um mögliche Strafen zu vermeiden. Wir beantworten im Folgenden die wichtigsten Fragen.
Darf ich die deutsche Flagge auf meinem privaten Grund hissen?
Die Verwendung der deutschen Nationalflagge ist grundsätzlich erlaubt und durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Wie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zu lesen ist, darf sie an privaten Gebäuden oder auf privatem Grund gehisst werden, solange sie nicht gegen geltendes Recht oder öffentliches Interesse verstößt.
Laut Strafgesetzbuch muss die Flagge ordentlich und in gutem Zustand gehalten werden. Insbesondere darf sie nicht beschädigt, verunstaltet oder in einer Art und Weise präsentiert werden, die den öffentlichen Frieden stören könnte.
Darf ich auch Nationalflaggen anderer Länder auf meinem privaten Grund hissen?
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages erklären, dass es grundsätzlich in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen zur Verwendung von anderen Nationalflaggen gibt. Sowohl Einzelpersonen als auch Firmen haben die Möglichkeit, andere Nationalflaggen zu hissen. Allerdings könnten sich Beschränkungen von Seiten der jeweiligen ausländischen Staaten ergeben.
Darf ich beim Autokorso meine Nationalflagge anbringen?
Laut hupend ziehen sie nach sportlichen Erfolgen durch die Straßen: Autokorsos sind in Deutschland eine gängige Ausdrucksform, um seine Freude zu zeigen. Dabei werden die Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Dekorationen verschönert. Zu den am häufigsten verwendeten gehören die Flaggen des Heimatlandes oder des Landes, das man anfeuert. Es ist erlaubt, Nationalflaggen an Fahrzeugen anzubringen. Allerdings muss laut Straßenverkehrsordnung Paragraf 23, Absatz 1 darauf geachtet werden, dass die Flaggen sicher befestigt sind, um Unfälle oder Behinderungen im Straßenverkehr zu vermeiden. Zudem dürfen keine Flaggen so angebracht werden, dass sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder irritieren könnten.
Auf der Autobahn ist es zwar nicht untersagt, mit Flaggen zu fahren, doch der ADAC rät dazu, sie aus Sicherheitsgründen abzunehmen. „Bei Fahrten auf der Autobahn muss sichergestellt sein, dass sich Fähnchen nicht lösen und eventuell den nachfolgenden Verkehr gefährden. Hier wird es bei etwa 90 km/h kritisch“, heißt es dazu auf der Website des ADAC.
Darf ich die deutsche Nationalflagge mit dem Bundesadler benutzen?
Das Bundesinnenministerium erklärt, dass grundsätzlich nur amtlichen Bundesstellen gestattet sei, die staatlichen Symbole zu benutzen. Dazu zählen nicht nur die Bundeswappen und der Bundesadler, sondern auch die Bundesdienstflagge und das Bundessiegel. Wer demnach ein solches Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Ergänzend heißt es jedoch, dass während nationaler Großereignisse wie der Fußball-Weltmeisterschaft die Nutzung der Bundesdienstflagge oder der Flagge mit dem Bundeswappen oft geduldet und nicht bestraft werde. Ein Fußballfan, der diese Flagge als Dekoration verwendet, muss also normalerweise keine Strafe fürchten. Der Schutz der Bundesdienstflagge bleibt jedoch bestehen und eine missbräuchliche Anwendung ist daher nicht erlaubt.