Die Feuerwehr Horb richtet zum Jahreswechsel einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung. Im Fokus stehen Respekt gegenüber Einsatzkräften und der Umgang mit Feuerwerk.
Ein einsatzreiches Jahr mit teils außergewöhnlichen Herausforderungen geht für die Feuerwehr Horb am Neckar zu Ende. 2025 war geprägt von „intensiven Einsätzen“ und besonderen Momenten, bei denen die Einsatzkräfte jederzeit bereitstanden, um Hilfe zu leisten. Auch zum Jahreswechsel betont die Feuerwehr: „An Silvester und Neujahr sind wir rund um die Uhr einsatzbereit, falls ihr uns braucht.“
Gleichzeitig richtet die Feuerwehr einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung. „Keine Gewalt gegen Einsatzkräfte“, heißt es unmissverständlich. Feuerwehrleute seien für die Sicherheit aller da und verdienten Respekt statt Angriffe.
„Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht“
Ein weiterer Schwerpunkt des Appells ist der sichere Umgang mit Feuerwerk. Die Feuerwehr erinnert daran, ausschließlich zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung zu verwenden, diese nur im Freien zu zünden und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten.
Feuerwerk dürfe niemals in der Hand gezündet werden, zudem sei ausreichend Sicherheitsabstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen einzuhalten. Kinder und Tiere sollten geschützt und Haustiere rechtzeitig in Sicherheit gebracht werden. Auch wird ausdrücklich darauf hingewiesen: „Alkohol und Feuerwerk vertragen sich nicht.“
Richtiger Umgang mit Blindgängern
Besondere Vorsicht gilt Blindgängern. Diese dürfen nicht erneut gezündet werden, sondern sollen mindestens 15 Minuten liegen gelassen und anschließend mit Wasser unbrauchbar gemacht werden. Wasser oder ein Feuerlöscher sollten insbesondere in der Nähe von Gebäuden bereitstehen.
Die Feuerwehr verweist außerdem auf die bundesweiten Verbote nach § 23 der Sprengstoffverordnung. Demnach ist das Abbrennen von Feuerwerk unter anderem in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie bei brandempfindlichen Gebäuden, insbesondere Fachwerkhäusern, untersagt.
Spezielles Abbrennverbot in Horb
Für Horb am Neckar gilt darüber hinaus ein spezielles Abbrennverbot: Zum Schutz der historischen Altstadt ist das Zünden von Feuerwerkskörpern dort am 31. Dezember und am 1. Januar verboten. Als Alternative nennt die Feuerwehr den Festplatz in Horb, der nicht vom Verbot betroffen und vom Flößerwasen aus in etwa 15 Gehminuten erreichbar ist.
Abschließend dankt die Feuerwehr der Bevölkerung für Verständnis und Unterstützung. Gemeinsam wolle man für einen sicheren und festlichen Start ins neue Jahr sorgen. Allen, die zum Jahreswechsel im Dienst oder bei der Arbeit sind, wünscht die Feuerwehr eine ruhige und friedliche Nacht.