Nicht nur, wer sich nicht mehr anziehen oder waschen kann, hat Anspruch auf Pflegeleistungen.

Nicht nur, wer sich nicht mehr anziehen oder waschen kann, hat Anspruch auf Pflegeleistungen. Das gilt auch, wenn jemand aufgrund einer Demenzerkrankung auf Hilfe angewiesen ist, betont die Deutsche Alzheimer Gesellschaft. So spielt zum Beispiel auch eine Rolle, wie gut sich jemand zeitlich orientieren kann oder ob er von Ängsten geplagt ist. Angehörige von Demenzpatienten haben die Möglichkeit, sich auch im Umgang mit aggressivem Verhalten fachmännisch unterstützen zu lassen. Einen Überblick über die Bereiche, in denen eventuell Hilfebedarf im Sinne der Pflegeversicherung besteht, können Betroffene beim kostenlosen Selbsteinschätzungsbogen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft einsehen.