Eine Gruppe von Behördenmitarbeitern und Brandschutz-Experten kontrollierte am Dienstagmorgen das Lotzer-Haus in Horb. Foto: Lück

Der Brandschutz in Mayk Herzogs Lotzer-Haus ist „weiterhin besorgniserregend“. Das teilt die Stadt Horb mit, die jetzt Zwangsmaßnahmen vorbereitet.

Bei einer erneuten Bau- und Brandschutzkontrolle am Dienstag, 15. April, im Gebäude Neckarstraße 17 hat sich die bestehende Gefährdungslage für die dort lebenden Personen erneut bestätigt. Dies teilt die Stadtverwaltung mit. Die von der Baurechtsbehörde hinzugezogenen Brandschutzsachverständigen bewerten den Zustand des Gebäudes weiterhin als erheblich sicherheitsgefährdend.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Baurechtsbehörde entschieden, die in der Allgemeinverfügung vom 21. März 2025 angekündigten Zwangsmaßnahmen konsequent weiterzuverfolgen. Die Räumung des Gebäudes wird derzeit vorbereitet. Ziel ist es, die Bewohner vor den bestehenden lebensgefährlichen Zuständen zu schützen.

Von 40 Personen bewohnt

Das Gebäude in der Neckarstraße 17 war laut Stadt zuletzt als gastronomischer Betrieb mit einer bestandsgeschützten Wohnung genehmigt. („Belle Arti“ und „Haifischbar“). Nach dessen Schließung erfolgte eine ungenehmigte Umnutzung zu Wohnzwecken mit kleinteiliger Raumaufteilung. „Aktuell wohnen dort über 40 Personen – ohne dass eine hierfür erforderliche Baugenehmigung vorliegt“, berichtet die Stadt.

In den letzten Monaten hätten sich Einsätze der Feuerwehr aufgrund von Brandmeldeauslösungen im Gebäude gehäuft – bereits früher wurde das damals als „Belle Arti“ bekannte Haus von manchen Feuerwehrleuten scherzhaft „Belle Alarmi“ genannt. Die Stadt schildert: „Laut Einsatzkräften hatte sich der baulich mangelhafte Zustand weiter verschlechtert. Illegale Ausbauten wurden offenbar fortgesetzt, wodurch die ohnehin kritische Brandschutzsituation zusätzlich verschärft wurde. Die heutigen Feststellungen der Sachverständigen bestätigen diese Entwicklung in besorgniserregendem Maße.“

Die Stadt Horb sehe sich „aufgrund der fortbestehenden Gefahrenlage zum Schutz der Gesundheit und des Lebens der Bewohner“ zum Handeln verpflichtet.