Bundesweit wehren sich zahlreiche Betriebsräte gegen die Kürzung ihrer Gehälter. Auslöser ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs – für die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin ein Anlass zu heftigen Vorwürfen.
Die Arbeitswelt ist in Aufruhr. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Januar für die Vergütung von Betriebsratsmitgliedern strenge Vorgaben gemacht hat, rollt eine Klagewelle. Denn branchenübergreifend haben viele Arbeitgeber die Bezüge ihrer freigestellten Betriebsräte gekürzt, die sich nun dagegen wehren. Wie viele Verfahren es bundesweit sind, dazu gibt es keine Erhebungen.
Nun muss sich das oberste deutsche Gericht im Zivil- und Strafrecht offene Kritik gefallen lassen, auch weil es die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) konterkariert. Dieses nimmt die Entlohnung einer vergleichbaren Beschäftigtengruppe als Maßstab. Der BGH will jedoch einer Begünstigung entgegenwirken und stellt vor allem auf die Lage zu Beginn der Betriebsratstätigkeit ab. Zu den härtesten Kritikern zählt Herta Däubler-Gmelin, die von 1998 bis 2002 Bundesjustizministerin war und seit 2004 als Fachanwältin in Berlin und Tübingen aktiv ist. In dem Konflikt berät sie Unternehmen sowie Betriebsräte und hält einen engen Kontakt zu den politischen Entscheidern.
„Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist schlecht“, stellt Däubler-Gmelin fest. „Es ist inhaltlich und verfahrensmäßig mangelhaft, zumal sich der Strafsenat nicht mit dem Bundesarbeitsgericht, das die spezifischen Probleme kennt, beraten hat.“ Die Strafrichter hätten eigentlich die einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vollständig beachten müssen – dies sei nicht geschehen. Auch das übliche Beratungsverfahren zwischen Bundesgerichten, um „unsachliche Übergriffe“ zu vermeiden, hätten sie nicht eingehalten, „sondern sie haben im Gefühl ihrer vermeintlichen Allmacht entschieden“, moniert die Juristin. „Die haben wohl schlichtweg gedacht: Wir können das selbst und müssen uns nicht näher damit befassen, was da eigentlich an Schwierigkeiten auf die vielen anständigen und wichtigen Betriebsräte zukommen kann.“ Weil aber das Urteil „so mangelhaft“ sei, „drangsalieren manche Arbeitgeber, die die Mitbestimmung nicht hoch einschätzen, ihre Betriebsräte und kürzen die Löhne“.
Wenn diese gegen solch ungerechte Lohnstreichungen klagten, mute man ihnen auch noch zu, die Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen, selbst wenn sie gewonnen haben. Sofern sie gewerkschaftlich organisiert seien und eine Rechtsschutzversicherung hätten, könne deren Rechtsschutz greifen. „Doch grundsätzlich ist das ungerecht und eine strukturelle Benachteiligung“, sagt die frühere Ministerin, die in Dußlingen lebt.
„Unvernünftige Arbeitgeber“ in Metallindustrie und Dienstleistungsbereichen
Die Betriebsräte leisteten gerade in der Transformation eine „extrem wichtige Arbeit“ und hätten eine große Verantwortung. „Co-Manager“ seien sie zwar nicht, aber sehr qualifiziert, sie bewegten sehr viel und bräuchten einen erheblichen Durchblick. Dennoch handele es sich nicht um Beschäftigte mit exorbitanten Gehältern – vielmehr bekämen sie nicht mehr als 4000 bis 6000 Euro pro Monat in einem gut gehenden Betrieb. „Wenn Arbeitgeber denen einen Teil des Lohns abziehen – wie sollen diese dann ihre Familien finanzieren?“, fragt Däubler-Gmelin. „Die müssen sich wehren.“ Solch „unvernünftige Arbeitgeber“ gibt es nach ihren Worten in ganz unterschiedlichen Bereichen: vor allem in der Metallindustrie, aber auch in Dienstleistungsbereichen. Das Urteil berücksichtige nicht, dass es gerade in den wichtigen innovativen Betrieben in Baden-Württemberg üblich sei, dass Mitarbeiter sich außerhalb der Arbeitszeit fortbilden, zum Beispiel in Betriebs- oder Personalwirtschaft. Dies werde von vernünftigen Arbeitgebern gern gesehen und häufig durch höhere Bezüge abgegolten – dem BGH-Urteil zufolge werde das jedoch nicht honoriert.
Es sei „traurig“, dass die BGH-Richter, die das Urteil verfasst hätten, „offensichtlich von der normalen Praxis nicht viel Ahnung haben“, so Däubler-Gmelin. „Man könnte meinen, dass sie nur Herrn Osterloh im Auge haben.“ Gemeint ist der frühere VW-Gesamtbetriebsratschef, dessen hohe Vergütung die BGH-Entscheidung ausgelöst hatte.
Die frühere SPD-Ministerin erwartet von den Arbeitgebern, „dass sie das Betriebsverfassungsgesetz und seinen Grundsatz kennen, wonach Betriebsräte nicht bevorzugt, aber auch nicht benachteiligt werden dürfen“. Außerdem sollten sie den Wert der Mitbestimmung und der Arbeit der Betriebsräte wertschätzen – dann seien sie auf der sicheren Seite. „Viele Arbeitgeber verfahren so.“
Vernünftige Arbeitgeber, Gewerkschafter und ein großer Teil der Arbeitsrechtswissenschaftler lehnten das Urteil des BGH-Strafsenats ab, „weil sie wissen, wie wichtig die Zusammenarbeit im Betrieb ist, während ein Gegeneinander zwischen Arbeitgeber und Betriebsräten schadet“. Viele seien – wie sie selbst – „der Auffassung, dass eine Modernisierung des Betriebsverfassungsgesetzes mit der Stärkung der Betriebsratsrechte gerade zur Bewältigung der Transformation erforderlich ist“, sagt die 80-jährige Anwältin.
Dreierkommission hat vorgelegt
Vorschläge
Das Bundesarbeitsministerium hat im Frühjahr eine dreiköpfige Kommission eingesetzt, die vom früheren Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, geleitet wurde. Das Gremium hat seine Vorschläge für eine klarstellende Regelung im Betriebsverfassungsgesetz vorgelegt – doch wurden sie bisher nicht veröffentlicht. Klar ist nur: das Ehrenamtsprinzip bleibt.
Gesetzesentwurf
Nun ist Minister Hubertus Heil (SPD) am Zug. Zum Zeitplan gibt es auf Anfrage noch keine konkreten Angaben.