Uta Rothfuss stemmt sich gegen eine geplante Waldrodung am Kirchenweg im Bad Herrenalber Bereich Kullenmühle. Mit einer Bürgerinitiative will sie 1000 Unterschriften gegen das Vorhaben sammeln.
Bad Herrenalb - "Eine Bürgerinitiative ist ein formloser Zusammenschluss von Menschen, die ein gemeinsames Anliegen zum Ausdruck bringen wollen", berichtet Uta Rothfuss aus dem Ortsteil Kullenmühle. Die Initiatorin der Bürgerinitiative, die gemeinsam mit "vielen weiteren Köpfen" unterwegs ist, um Unterschriften gegen eine Waldrodung zu sammeln, ist promovierte Juristin und hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit der "1. Änderung des Bebauungsplans Kullenmühle" beschäftigt.
"Es geht uns nicht um die Bebauung als solche", so der Tenor der aktiven Sprecherin. "Wir zeigen den Menschen nur ausführlich, dass eine Waldrodung für eine Bebauung entlang des Kirchenwegs nicht zwingend erforderlich ist." Auf der Vorlage zur Unterschriftensammlung ist ein Baum abgebildet und als Überschrift steht geschrieben "Waldrodung am Kirchenweg vermeiden". Darunter ist vermerkt: "Ich habe den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans "Kullenmühle" zur Kenntnis genommen und den Inhalt verstanden." Wer unterschreibt bestätigt, dass er mit der Waldumwandlung am Kirchenweg nicht einverstanden ist, also dass der Wald nicht gerodet werden soll.
Waldrodung kann vermieden werden
Doch warum soll der Wald nicht umgewandelt werden? Beim Gespräch vor Ort berichtet die Juristin von ihren Recherchen und betont: "Wir stemmen uns nicht gegen Waldrodungen, wenn sie unvermeidbar sind. Aber das ist hier nicht der Fall. Gerade weil im Schwarzwald mit Waldrodungen in größerem Umfang zu rechnen ist, sollte man sie dort sein lassen, wo es möglich ist. Beispielsweise sind vom Land Baden-Württemberg etwa 190.000 Hektar Waldfläche als Flächenpotenzial für bis zu 1000 neue Windkraftanlagen ausgewiesen worden. Alleine in der Region Nordschwarzwald, zu der auch der Kreis Calw gehört, können laut Pressemitteilung des Regionalverbandes vom 7. Juli 2021 bis zu 112 neue Windkraftanlagen errichtet werden. Jede Anlage benötigt im Schnitt 0,4 Hektar Fläche. Zwar muss hier ein Ausgleich geschaffen werden, aber so schnell wachsen Bäume nicht nach. Unser Anliegen gilt hier einer Fläche, an der für eine Bebauung gerodet werden soll, obwohl eine Rodung des Waldes komplett vermeidbar ist."
Die Frist für die Offenlegung der Änderung des Bebauungsplanes endet bereits am 13. August, da es sich um ein beschleunigtes Verfahren handelt. "Der Plan muss nach der Offenlegung vom Gemeinderat beschlossen werden. Wenn er beschlossen ist, können die Planungen auch umgesetzt werden", erklärt Rothfuss. Das hat sie dazu veranlasst, die Ausführungen zur Waldumwandlung genauer zu betrachten. "Dann kann also die zuständige Behörde für die ausgewiesenen Flächen grundsätzlich eine Baugenehmigung erteilen. Und da wurden wir stutzig, denn für die Baugenehmigungen auf genau dieser Fläche müsste der Wald voraussichtlich auf einer Länge von etwa 80 Metern und mindestens 15 Meter tief gerodet werden", so Rothfuss. "Hier aber bereits Fakten zu schaffen macht dann keinen Sinn, wenn eine Genehmigung seitens der höheren Forstbehörde noch aussteht."
Fläche noch in staatlichem Besitz
Bei ihren Rückfragen erhielt Rothfuss die Nachricht, dass der "bislang noch in staatlicher Hand befindliche Wald zunächst in Gemeindewald getauscht und dann eine Ausstockung des Hochwaldes in einen Niederwald erfolgen soll." Damit könnte vielleicht der benötigte Waldabstand zu Neubauten eingehalten werden. Deshalb drängt sich Rothfuss der Verdacht auf, dass eine Alternative zur Waldrodung gar nicht eingeplant ist. "Bei dieser Verfahrensart wird übrigens auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das FFH-Schutzgebiet ist fußläufig entfernt", ergänzt Rothfuss. Zur Anmerkung: Ein beschleunigtes Bauverfahren nach Paragraf 13a Baugesetzbuch kann durchgeführt werden, wenn die Grundfläche weniger als 20 000 Quadratmeter hat. Statt über ein milderes Mittel gegenüber einer Waldrodung nachzudenken, zum Beispiel einer Anpassung der Baufenster, ärgert sich die Initiatorin der Bürgerinitiative über die Aussagen der Stadt: "Die Stadt sagt, es gibt eine große Anzahl von Bauwilligen und das ist der Grund, warum sie den Bebauungsplan Kullenmühle ändern möchte. Also muss damit gerechnet werden - wenn das so stimmt - dass bis zu rund vierzig Baufenster bebaut werden. Das Ziel der Nachverdichtung kann man also erreichen, auch ohne dass man Wald rodet." Und weiter: "Mein Anliegen ist, dass Gesetze zum Schutz des Waldes nicht durch Alternativlösungen kreativ umgangen werden. Paragraf 9 des Landeswaldgesetzes setzt mit gutem Grund hohe Anforderungen an eine Änderung von Wald in eine andere Nutzungsart."
Damit ist der Gegenstand der Bürgerinitiative konkret beschrieben. Bislang sind es mehr als 800 Bürger, die eine Ausstockung und damit eine Waldrodung von Bestandswald vermeiden wollen, da es genügend bauliche Alternativen durch die ausgewiesenen Baufenster gebe.