Die Stuttgarter Hells Angels packen ihre verbotene Kutten wieder aus. Foto: dpa

Die Mitglieder des Rockerclubs Hells Angels in Stuttgart zeigen sich wieder mit ihrem verbotenen Emblem auf der Jacke in der Öffentlichkeit. Als Akt der Provokation wollen die Rocker das aber nicht verstanden wissen.

Stuttgart - Der geflügelte Totenkopf kommt wieder raus: Die Stuttgarter Hells Angels haben das Verbot ihres Club-Symbols durch das Innenministerium für gescheitert erklärt und ihre Kutten wieder ausgepackt. Die Vorgabe der Behörde sei rechtswidrig und widerspreche dem Vereinsgesetz, sagte Charter-Präsident Lutz Schelhorn am Samstag und berief sich auf seine Anwälte. Dies sei jedoch kein Akt der Provokation, sagte Schelhorn. Der Club suche stattdessen das Gespräch mit Ministerien und Polizeibehörden.

Innenminister Reinhold Gall (SPD) hatte im vergangenen Sommer das Zeigen der Symbole verboten, die die Rocker auf ihren schwarzen Westen, Motorrädern und in Form von Tattoos tragen. Ein Sprecher der Stuttgarter Polizei erklärte am Samstag, dass sich die Rechtslage seit dem Verbot nicht verändert habe. Verstöße würden mit Anzeigen geahndet.

Das Ministerium wartet nach Angaben eines Sprechers auf einen Präzedenz-Fall, über den der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden könnte. Die Oberlandesgerichte in Celle und Hamburg hätten über ähnliche Verbote unterschiedlich entschieden.

Schelhorn: Drastischer Eingriff in persönliche Freiheit

Dass das oberste Gericht das letzte Wort sprechen muss, hält auch Schelhorn für wahrscheinlich. Zumindest gebe es dann Rechtssicherheit für seinen Charter. Monatelang hatten sich die Hells Angels nach eigenen Angaben an das Verbot gehalten. Sie hätten die Kutten liegenlassen, Totenköpfe auf ihren Bikes überklebt und sogar Tattoos mit dem Symbol verdeckt.

Das sei ein drastischer Eingriff in die persönliche Freiheit und mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, mahnte Schelhorn. Es verstoße gegen die Grundprinzipien des Rechtsstaats, pauschal alle Mitglieder eines nicht verbotenen Vereins strafrechtlich zu verfolgen, ergänzte Rechtsanwalt Florian Albert.

Schelhorn hatte angekündigt, gegen das Verbot klagen zu wollen. Davon war am Samstag bei einem Gespräch mit der Presse keine Rede mehr. Die Polizei zeigte sich während der Veranstaltung nicht.

In einer internen Dienstanweisung des Innenministeriums seien Polizeibehörden beauftragt worden, Verstöße mit Fotos zu dokumentieren und dann zur Anzeige zu bringen, sagte der Ministeriumssprecher. Den Rockern die Kutten an Ort und Stelle abzunehmen, sei grundsätzlich nicht verhältnismäßig.