Die Diskussion gewinnt an Schärfe: Können Arbeitgeber eine Corona-Impfung ihrer Mitarbeiter fordern? Und kann es Konsequenzen haben, wenn die Mitarbeiter nicht geimpft sind? Besondere Brisanz hat das Thema im medizinischen Bereich. Wir haben bei der Helios-Klinik in Rottweil nach der Impfbereitschaft gefragt und ob es personelle Konsequenzen gibt, wenn beispielsweise jemand, der in der Pflege arbeitet, nicht geimpft ist.
Kreis Rottweil - Für Krankenhäuser, in der Pflege und in Arztpraxen gilt, was für andere Branchen noch in der Diskussion steht: Der Arbeitgeber darf gemäß Infektionsschutzgesetz den Impfstatus der Mitarbeiter abfragen, "wenn es zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlich ist".
Die Helios-Klinik in Rottweil hatte Ende Januar auf Nachfrage von einer "erfreulich hohen" Impfbereitschaft der Beschäftigten berichtet. Genaue Zahlen gab es zu dem Zeitpunkt noch nicht.
Und in dieser frühen Phase war auch noch keine Impfung in der Klinik möglich. Das hat sich etwas später geändert: Die Mitarbeiter können sich seither direkt an ihrem Arbeitsplatz impfen lassen.
Auf Nachfrage nach dem aktuellen Stand erklärt Simone Koch aus der Presseabteilung des Helios-Konzerns, dass von den 500 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Helios Klinik in Rottweil mehr als Hälfte sofort das klinikinterne Impfangebot genutzt hätten. "Inzwischen haben wir allein mit diesem klinikinternen Angebot rund 70 Prozent unserer Mitarbeiterschaft vollständig geimpft", so Koch.
Sie betont, dass die tatsächliche Impfquote deutlich höher liege, da sich viele auch vom Hausarzt oder in Impfzentren hätten impfen lassen. "Darüber erhalten wir allerdings keine verpflichtende Auskunft beziehungsweise können diese nicht anfordern, da keine Impfpflicht besteht", sagt sie.
Persönliche Entscheidung
Warum sich Mitarbeiter nicht impfen lassen, habe sehr unterschiedliche Gründe, die sich nicht von denen anderer Berufsgruppen unterschieden. "Wir klären daher unsere Mitarbeiter ausführlich über die unterschiedlichen Impfstoffe und deren Wirkungsweise auf, so dass sie auf einer aufgeklärten Basis ihre Impfentscheidung treffen können", so die Sprecherin. Letztlich sei dies aber "eine persönliche Entscheidung jedes einzelnen Menschen".
Zu den aktuell geltenden Regelungen erklärt sie, dass alle Mitarbeiter mit direktem Patientenkontakt mindestens eine FFP2-Maske tragen müssten. "Auf unserer Isolierstation wird in Schutzausrüstung gearbeitet."
Selbstständige Tests
Und was gilt für die ungeimpften Mitarbeiter? Die neue Corona-Verordnung verpflichte alle nicht immunisierten Klinik-Mitarbeiter dazu, selbstständig jeden Tag einen Antigen-Schnelltest durchführen und diesen auch zu dokumentieren. "Zur Unterstützung für unsere nicht immunisierten Mitarbeiter erhalten diese von uns sowohl die notwendigen Antigen-Schnelltests als auch ein Formblatt, in welches der Befund des täglichen Tests eingetragen werden muss." Jeder testet sich also selbst.
Die Corona-Verordnung habe außerdem den Arbeitgeber dazu verpflichtet, "in regelmäßigen Stichproben die Korrektheit der Dokumentation zu überprüfen". Die Grundlage für diese Einsichtspflicht sei in Paragraf 23a Infektionsschutzgesetz geregelt.
Kann es nun auch sein, dass Mitarbeiter ohne Impfung mit personellen Konsequenzen rechnen müssen oder in anderen Bereichen eingesetzt werden? Die Sprecherin verneint das klar: "Eine weitere arbeitsrechtliche Handhabe gegenüber nicht immunisierten Mitarbeitern in Krankenhäusern gibt es nicht."
Streit andernorts
Derweil haben unter anderem Kündigungen in Arztpraxen – auf Grundlage eines gestörten Vertrauensverhältnisses – andernorts bereits Schlagzeilen gemacht. Im Klinikum Ludwigshafen schwelt ein Streit, weil die Klinik ungeimpften Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung oder Fortbildungen verweigert. Der Klinikchef hatte im Gespräch mit dem SWR erklärt, dass solch ein "verantwortungsloses Verhalten" den Patienten gegenüber nicht auch noch belohnt werden solle. Auch Rottweils Gesundheitsamtsleiter Heinz-Joachim Adam hatte in der jüngsten Telefonkonferenz die große Verantwortung der Mitarbeiter gerade im Klinik- und Pflegebereich hervorgehoben.
Die Beschränkung der Besucherzahl in der Helios-Klinik wurde derweil Ende August teilweise aufgehoben. Das Sozialministerium hat mit der neuen Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Anknüpfung an Inzidenzwerte aufgehoben.