Neben der bestehenden Freiflächen, zu sehen ist die Photovoltaikanlage auf "Steinhäuslebühl", will die Gemeinde Zimmern weitere Anlagen auf Gemeindegebiet ermöglichen. Bedingungen und Voraussetzungen sollen in einem Kriterienkatalog festgelegt werden. Foto: Weisser

Die Gemeinde Zimmern positioniert sich zur Errichtung von erneuerbaren Energiegewinnungsanlagen: Anhand eines Kriterienkatalogs will man künftig entscheiden, wo und wie viele Photovoltaikanlagen auf freier Fläche unter dem Aspekt Verträglichkeit mit dem Landschaftsbild errichtet werden dürfen.

Zimmern o.R. - Weiteres Ergebnis der Vorberatung in der jüngsten Gemeinderatssitzung: Windkraftanlagen werden derzeit nicht weiterverfolgt. Der Fokus liegt auf Dach- und Freiflächenphotovoltaikanlagen. Letztere werden auf 30 bis 40 Hektar Fläche begrenzt. Eine Bürgerbeteiligung an solchen Vorhaben ist gewünscht, aber nicht verpflichtend. Beschlossen wurden die erarbeiteten Richtlinien jedoch noch nicht.

Die Ratsmitglieder einigten sich darauf, diese nun auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen. Die Bürgerschaft soll sich dazu äußern können. Erst nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erfolge der Beschluss über den Kriterienkatalog. Danach werde – so die klare Aussage der Verwaltung – über die vorliegenden Anträge entschieden. Diese seien teilweise schon vor längerer Zeit eingegangen.

Das Thema Photovoltaikanlagen auf Freiflächen beschäftige Verwaltung und Gemeinderat seit einigen Jahren, erinnerte Bürgermeisterin Carmen Merz. Sie verwies auf eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung sowie auf die Beratungen in der Klausurtagung.

Konkret handelt es sich – so erfuhren die Zuhörer - um drei Baugesuche. Ratsmitglied Matthias Teufel, er zählt zu den Antragstellern, nahm wegen Befangenheit unter den Zuhörern Platz. Zwischen fünf und 20 Hektar groß sind die geplanten Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Die größte will ein Investor bei den Wildensteiner Höfen bauen. Das dafür vorgesehene Areal befindet sich in Horgen, und zwar nahe der Grenze zur Gemeinde Deißlingen. Dieses Vorhaben war vom Gemeinderat und vom Ortschaftsrat in im Jahr 2018 abgelehnt worden.

Mit der Verabschiedung der Freiflächenverordnung durch das Land Baden-Württemberg wurde die Flächenkulisse für Solarparks um sogenannte "benachteiligte Gebiete" auf Acker- und Grünlandflächen erweitert. Die Gemeinde Zimmern wolle, darüber war man sich in der Ratsrunde einig, ihren Beitrag zur Energiewende leisten und weiterhin den Ausbau von regenerativen Energieformen auf Gemeindegebiet unterstützen.

Bereits jetzt – so der Hinweis - trügen Biogasanlagen, Photovoltaikanlagen auf Dachflächen, die Windkraftanlage auf der Stettener Höhe sowie die Freiflächen-Photovoltaikanlage im Steinhäuslebühl zur Energieversorgung bei. Auf Grund der guten Verkehrsanbindung von Zimmern mangle es entlang der Autobahn 81 und den Bundesstraßen 14 und 462 nicht an geeigneten Flächen für Photovoltaikanlagen. Baurechtlich seien im Außenbereich dafür ein vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Klare Vorgabe an die Projektentwickler oder Betreiber macht die Gemeinde: Die Einhaltung der Kriterien am gewünschten Standort muss nachgewiesen werden. In bestimmten Schutzgebieten seien Freiflächen-Photovoltaikanlagen grundsätzlich nicht zulässig. Da habe die Gemeinde keinen eigenen Handlungsspielraum. Man lege großen Wert darauf, dass die Projekte auch außerhalb einer Gemeinderatssitzung der Öffentlichkeit vorgestellt werden – und zwar durch den Antragsteller.