Angeklagt ist ein 33-Jähriger, der am 3. Februar beim abendlichen Fastnachtsumzug in Eppingen bei Heilbronn als Hexe verkleidet eine 18 Jahre alte Zuschauerin schwer verbrüht haben soll. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Verteidiger will Freispruch erreichen.

Heilbronn/Eppingen - Im Hexenkesselprozess um schwerste Verbrühungen einer jungen Frau mit heißem Wasser bei einem Fastnachtsumzug hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung gefordert. Der Verteidiger des angeklagten 33-Jährigen forderte am dritten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Heilbronn am Freitag einen Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe am 3. Februar bei dem Fastnachtsumzug in Eppingen bei Heilbronn als Hexe verkleidet eine 18 Jahre alte Zuschauerin schwer an den Beinen verbrüht. Die Fastnachtsgruppe "Bohbrigga Hexenbroda" hat sich wegen des Vorfalls inzwischen aufgelöst. Nach Überzeugung der Staatsanwältin ist der 33 Jahre alte Angeklagte durch mehrere Zeugenaussagen als derjenige identifiziert, der die junge Frau hochgehoben und in den Kessel mit heißem Wasser gestellt hat. Die Aussagen der anderen Mitglieder der Hexengruppe, von denen niemand etwas mitbekommen haben wollte, hielt die Anklagevertreterin für abgesprochen. Sie wertete die Tat als Augenblicksversagen und forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 65 Euro.

Der Verteidiger wies dagegen auf zahlreiche Widersprüche in den Zeugenaussagen hin. Er kritisierte die Ermittlungsarbeit der Polizei. Es seien schwere Fehler zum Beispiel bei der Vorlage von Fotos gegenüber Zeugen gemacht worden. Polizei und Staatsanwaltschaft seien vom Ermittlungseifer gepackt worden, sagte der Rechtsanwalt. Dass die Ermittlungsverfahren gegen 18 andere Mitglieder der Hexengruppe eingestellt wurden und sein Mandant auf der Anklagebank sitze, sei ein "Paradebeispiel für Willkür." Der 33-Jährige beteuerte seine Unschuld.