Im Patentstreit ging es unter anderem um das so genannte „Over the Beach“-Patent beim Sturmgewehr. (Archivfoto) Foto: Eyckeler

Der Bundesgerichtshof hat im Patentstreit zwischen den Waffenherstellern Heckler&Koch und Haenel nun final entschieden.

Die Firma Haenel stellte laut Pressemitteilung die Wirksamkeit des so genannten „Over the Beach“-Patents (OTB), das von der Heckler & Koch GmbH gehalten wird, in Frage, und hatte daher auf Feststellung von dessen Nichtigkeit geklagt – laut Mitteilung von HK mit dem Ziel, dieses rechtlich zu beseitigen.

 

Das Patent schütze ein abgestimmtes Drainage-System – insbesondere zur Ableitung von Wasser – an Gewehren. Diese OTB-Konstruktionsmerkmale sind laut Mitteilung besonders relevant für maritim und amphibisch operierende Spezialkräfte, aber auch für alle regulären Kräfte, insbesondere beim Durchqueren von Gewässern, da hierdurch das sichere Abfeuern einer Waffe unmittelbar nach deren Entnahme aus dem Wasser gewährleistet wird.

„Schwere berufliche Verfehlung“

Die Verletzung beziehungsweise Nichtanzeige des Patents durch die Firma Haenel gegenüber dem Bund hatte zu deren Ausschluss aus dem Beschaffungsverfahren zum G36-Nachfolge-Sturmgewehr bei der Bundeswehr (Modelle G95A1/G95KA1) geführt.

Außerdem wurde dieses Verhalten durch das Oberlandesgericht Düsseldorf rechtskräftig vergaberechtlich als so genannte „schwere berufliche Verfehlung“ der Firma Haenel eingestuft, was mehrere Jahre deren Sperre bezüglich der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen zur Folge hatte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) als einzige Rechtsmittelinstanz habe nun am 18. März final über die Rechtsbeständigkeit dieses Patents entschieden und diese zugunsten Heckler&Koch bestätigt.