Der Firmensitz von Heckler & Koch in Oberndorf. Foto: von Dewitz

Niederlage für Nicola Marinelli: Die Hoffnung auf die geforderten 500 000 Euro Schadensersatz, die er gegen Heckler & Koch geltend machen wollte, muss er nach der Urteilsverkündung begraben.

Oberndorf - Das lange Warten auf ein Urteil im Schadensersatz-Prozess zwischen Nicola Marinelli, ehemaliger Kurzzeit-Chef von Heckler & Koch, und dem Oberndorfer Waffenhersteller hat ein Ende. Seit 2017 ist das Verfahren gelaufen: Der Richter hat die Klage nun abgewiesen. Zur Urteilsverkündung im Landgericht Rottweil erschienen weder Marinelli selbst noch Vertreter von Heckler & Koch.

Was war der Grund für die Klage? Marinelli sieht sich als Opfer der Führungsstruktur bei Heckler & Koch (HK). Als er im Frühjahr 2015 den Vertrag zum Geschäftsführer unterschrieben habe, sei ihm von Andreas Heeschen – damaliger Interims-Geschäftsführer des Waffenherstellers und Marinellis Verhandlungspartner – nicht mitgeteilt worden, dass er nicht alleine die Geschicke bei HK leiten werde. Der Kläger hatte deshalb rund eine halbe Million Euro Abfindung gefordert, die ihm laut seinem Arbeitsvertrag zugestanden hätten.

Verschiedene Ansichten

Die Vertreter von Heckler & Koch hielten dagegen: Es habe mehrere Treffen zwischen Marinelli und Heeschen gegeben. Marinelli müsse verstanden haben, dass Heeschen vorerst HK-Chef bleibe und der Neueinsteiger lediglich das operative Geschäft verantworte. Der Plan sei gewesen, Schritt für Schritt Marinelli die restlichen Geschäftsführer-Aufgaben zu übergeben, so die Aussagen während der Verhandlungen. Heeschen, der selbst als Zeuge am Prozessverlauf beteiligt war, behauptet, dass Marinelli wusste, dass er ebenfalls Geschäftsführer sei.

Ein weiterer Vorfall hat dem zuständigen Richter sein Urteil erleichtert. Am 31. Mai 2015 hätte Marinelli Heeschen zur Rede gestellt – damals muss er also von der Geschäftsführer-Tätigkeit Heeschens gewusst haben – habe aber dennoch den Dienst in Oberndorf angetreten. "Nach der Logik des Klägers hätte er aber gar nicht bei Heckler & Koch anfangen dürfen", begründet der Richter das Urteil. Die Klage auf Schadensersatz sei dann auch erst nach der Kündigung erfolgt. Ende 2015 war Nicola Marinelli beim Oberndorfer Waffenhersteller wieder entlassen worden.

Marinelli bestreitet dies: Hätte er gewusst, in Oberndorf nicht sofort zum alleinigen Chef zu werden, wäre er vermutlich bei Rheinmetall, dort war Marinelli zuvor in leitender Position tätig, geblieben.

Der Richter zweifelte an der Glaubwürdigkeit dieser Fassung, was bereits im Laufe des Prozesses deutlich wurde. Schließlich hätte Marinelli beweisen müssen, welchen Schaden er durch seine Tätigkeit bei Heckler & Koch davongetragen habe. Das Gericht pochte auf eine Verständigung beider Parteien – was die HK-Vertreter vehement ablehnten.

Das Verfahren hat nun seinen Abschluss gefunden. Marinelli hat die Möglichkeit in nächster Instanz vor das Oberlandesgericht Stuttgart in Berufung zu ziehen.