Demonstranten im Jahr 2019 bei der Urteilsverkündung vor dem Stuttgarter Landgericht. Foto: Murat

Bundesanwaltschaft will schärfere Strafen. Rüstungsgegner sehen nicht nur H&K in der Verantwortung.

Unzulässige Waffenlieferungen aus Deutschland in mexikanische Unruheprovinzen beschäftigen derzeit den Bundesgerichtshof (BGH). Es geht um rund 4200 Sturmgewehre mit Zubehör, die die Rüstungsfirma Heckler & Koch von 2006 bis 2009 nach Mexiko verkauft hatte.

 

Karlsruhe/Oberndorf - "Ein klarer Fall von Zweiklassenjustiz: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen." Das waren die Worte von Jürgen Grässlin vor etwa zwei Jahren nach dem Urteil gegen Heckler & Koch (HK). Grässlin ist ein Friedensaktivist, der mit seiner Strafanzeige vor Jahren den Prozess gegen HK und ehemalige Mitarbeiter wegen unzulässiger Waffenlieferungen nach Mexiko ins Rollen gebracht hatte. Ebenfalls unzufrieden mit dem Ausgang am Stuttgarter Landgericht 2019 waren sowohl die Staatsanwaltschaft als auch HK selbst sowie die Mitarbeiter.

Am Donnerstag kommt es jetzt zum folgerichtigen Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Ein Monat ist nun Zeit, diesen komplexen Prozess aufzuarbeiten – am 11. März soll die Entscheidung verkündet werden.

Studenten verschleppt

Das Verfahren vor dem Landgericht hat für viel Aufsehen gesorgt – immer wieder demonstrierten Demonstrationen, es entstanden Fernsehfilme. Doch was war noch mal geschehen? Von 2006 bis 2009 hatte die Rüstungsfirma mit Sitz in Oberndorf (Kreis Rottweil) mehr als 4200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Millionen Euro nach Mexiko verkauft. Damit sollten Polizisten ausgestattet werden. Weil absehbar war, dass die deutschen Behörden keine Lieferungen in Bundesstaaten genehmigen würden, in denen es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, wurden wahrheitswidrig nur unkritische Provinzen als Empfänger genannt. Tatsächlich verkaufte die mexikanische Beschaffungsstelle die Waffen in heikle Regionen wie Chihuahua, Jalisco, Chiapas und Guerrero. Letztgenannte erlangte im Jahr 2014 traurige Bekanntheit: Dort verschleppten mexikanische Polizisten Dutzende Studenten. Unterlagen, die unter anderem dem SWR vorliegen bestätigten, dass bei der Polizeiaktion auch G36-Sturmgewehre benutzt wurden.

Die beiden Mitarbeiter, die das System eingefädelt haben sollen, standen in Stuttgart nicht vor Gericht. Der eine war 2015 gestorben, der andere laut seinem Anwalt zu krank für die Anreise aus Mexiko. Der frühere Vertriebsleiter Ingo S. und die ehemalige Sachbearbeiterin Marianne B. wurden zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Die drei anderen Angeklagten, darunter der ehemalige HK-Geschäftsführer und frühere Präsident des Landgerichts Rottweil Peter B., wurden freigesprochen. Dies ist auch nicht mehr verhandelbar.

Für die beiden verurteilten Angeklagten will die Bundesanwaltschaft schärfere Strafen durchsetzen. Dafür müsste in Stuttgart erneut verhandelt werden. Sie waren – nur – nach dem Außenwirtschaftsgesetz verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft, die vor dem BGH immer anstelle der für die Anklage zuständigen Staatsanwaltschaft auftritt, will jedoch eine Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.

Das Problem: In den Genehmigungen steht nichts von einer Beschränkung auf bestimmte Bundesstaaten. Diese ergibt sich nur aus den sogenannten Endverbleibserklärungen, die Mexiko im Genehmigungsverfahren abgegeben hatte. Rein nach Papierlage waren die Ausfuhren also genehmigt. Und allein das Erschleichen von Genehmigungen ist nur nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbar. Die Bundesanwaltschaft argumentiert damit, dass den Antragstellern bei HK klar gewesen sei, dass es für das, was sie vorhatten, keine Genehmigung gab. Der Vorsitzende BGH-Richter Jürgen Schäfer deutete aber bereits an, dass es schwierig sein dürfte, etwas in das Kriegswaffenkontrollgesetz hineinzuinterpretieren, das der Gesetzgeber dort nicht ausdrücklich vorgesehen hat.

Regierung in der Kritik

Eine zweite wichtige Frage ist, wie viel die Firma vom oberen Neckar an die Staatskasse zahlen muss. Das Landgericht hatte die Einziehung des kompletten Verkaufserlöses von rund 3,7 Millionen Euro angeordnet. Das Unternehmen will, dass Produktions- und Transportkosten abgezogen werden. Der Anwalt nannte eine Restsumme von 400 000 Euro.

Die Verteidiger wollen für ihre Mandaten noch einen Freispruch erreichen, sie hätten keine Schuld. Einer von ihnen, Anwalt Till Günther, warf der Bundesregierung vor, die Endverbleibserklärungen als Feigenblätter für ein heikles Waffengeschäft genutzt zu haben.

Auch der Tübinger Anwalt Holger Rothbauer, der zusammen mit Grässlin Strafanzeige erstattete, sagte: "Die Unternehmen sind nur Helfershelfer." Die abenteuerliche Genehmigungspraxis solle der Rüstungsindustrie alle Möglichkeiten öffnen. "Es muss ein anderes Gesetz her."