Zum Vorteil von Heckler & Koch wurde ein Nachprüfungsantrag eines des Konkurrenten C.G. Haenel zurückgewiesen. Foto: dpa/Marijan Murat

Fast seitdem es die Bundeswehr gibt, ist Heckler & Koch Hauslieferant - nur wenige Jahre nach Gründung der Streitkräfte begannen die Sturmgewehr-Lieferungen. Im vergangenen Jahr sah es so aus, als ende diese Beziehung. Doch das ist Schnee von gestern.

Bonn/Oberndorf/Suhl - Der Waffenhersteller Heckler & Koch kommt einem Bundeswehr-Großauftrag einen weiteren Schritt näher. Wie das Bundeskartellamt am Freitag in Bonn mitteilte, wies die bei der Behörde angesiedelte Vergabekammer des Bundes einen  Nachprüfungsantrag des HK-Konkurrenten C.G. Haenel zurück.

Das Bundeswehr-Beschaffungsamt hatte das Unternehmen aus Thüringen aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen und dies mit Patentrechtsverletzungen begründet. Dagegen legte Haenel Rechtsmittel ein und wollte erzwingen, wieder am Vergabeverfahren teilnehmen zu dürfen. Daraus wird vorerst nichts.

Die Vergabekammer stellte beim Überprüfen des Verfahrens keine Fehler fest. „Die Entscheidung, den Zuschlag nicht an Haenel, sondern an deren Wettbewerber Heckler & Koch zu erteilen, war unseres Erachtens korrekt“, erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.

Beendet ist der Rechtsstreit nach der Bonner Entscheidung aber noch nicht: Der Finanzchef von Haenel, Swen Lahl, sagte MDR Thüringen, dass man Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen werde. Man sei enttäuscht von der Entscheidung und könne die Begründung nicht nachvollziehen. Für dpa war das Unternehmen zunächst nicht erreichbar. Bis das OLG eine Entscheidung fällt, könnten nach Expertenschätzung drei bis fünf Monate vergehen. Heckler & Koch wollte sich mit Blick auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Heckler & Koch legte Rechtsmittel ein

Der Großauftrag sollte schon vor langer Zeit vergeben werden, doch es kam zu Verzögerungen und Wendungen. Im vergangenen Herbst entschied das Beschaffungsamt der Bundeswehr überraschend, erstmals seit rund 60 Jahren nicht mehr Sturmgewehre von der Schwarzwälder Waffenschmiede Heckler & Koch zu beziehen, sondern von der kleinen Firma C.G. Haenel aus Thüringen, die zu einem Rüstungskonzern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten gehört.

Heckler & Koch legte Rechtsmittel ein. Im März dann die Kehrtwende: Das Bundesverteidigungsministerium teilte mit, dass Haenel wegen Patentrechtsverletzungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen sei und beabsichtigt werde, Heckler & Koch den Zuschlag zu erteilen.

Dagegen wiederum ging Haenel rechtlich vor, scheiterte nun aber vor der Vergabekammer. Die Mitteilung des Kartellamts zu dem nichtöffentlichen Verfahrens ist kurz, Details zum Inhalt enthält sie nicht. 

Interessant ist aber der Hinweis, dass die Vergabekammer nicht über die aufgeführte Patentverletzung habe entscheiden müssen, weil Haenel „aus anderen Gründen für einen Vertragsabschluss nicht mehr in Betracht“ komme. „Eine erforderliche Neuberechnung des Angebotspreises von Haenel hatte ergeben, dass das Angebot des Unternehmens dem von Heckler & Koch in wirtschaftlicher Hinsicht unterlegen war“, heißt es in der Kartellamtsmitteilung.

Rückzieher des Bundes noch immer möglich

Dies darf als Hinweis auf Vorwürfe gegen Haenel verstanden werden, noch nach dem eigentlich letzten Angebot („best and final offer“) mit dem Preis heruntergegangen zu sein und dadurch den großen Konkurrenten Heckler & Koch zunächst ausgestochen zu haben. Genau diesen Schritt wertete die Vergabekammer offensichtlich als nicht rechtmäßig: Da die Haenel-Preissenkung aus vergaberechlicher Sicht ungültig war, wurde das Angebot von HK als das wirtschaftlich beste gewertet.

Für Heckler & Koch ist die Bonner Entscheidung eine gute Nachricht: Die Firma kann sich darauf einstellen, Hauslieferant der Bundeswehr zu bleiben. Der Auftrag hatte ein maximales Volumen von 245 Millionen Euro, das letzte Gebot von HK lag dem Vernehmen nach allerdings bei 179 Millionen Euro.

Auch HK war im Laufe des Verfahrens dem Vernehmen nach mit dem Preis heruntergegangen, sehr profitabel dürfte der Großauftrag daher nicht mehr sein. Dennoch ist er sehr wichtig für die 1000-Mitarbeiter-Firma aus Oberndorf südwestlich von Stuttgart: Mit der Bundeswehr als Kunden hat HK auch im Werben um Aufträge von anderen Armeen gute Karten.

Allerdings ist nicht sicher, ob der Bund den Auftrag überhaupt noch vergeben will - möglich ist, dass er noch einen Rückzieher macht und auch in den kommenden Jahren auf das bisherige Standard-Sturmgewehr der Bundeswehr setzt, das G36 von HK. Das wäre zwar bitter für das Schwarzwälder Unternehmen, aber immerhin kein Imagekratzer - denn dann hätte HK nicht das Nachsehen gegenüber einem kleinen Konkurrenten.