Hat sich die Gemeinde Dietingen in Sachen Naturschutz strafbar gemacht? Das behauptet zumindest Albert Scheible, der die Gemeinde und ihren Schultes Frank Scholz angezeigt hat.
Scheible spricht in einer E-Mail an unsere Redaktion von einem Raubtier auf Ketten, das alles dem Erdboden gleich mache. Er möchte das Verhalten der Gemeinde nicht länger tolerieren, denn der Artenschutz liege ihm am Herzen. Die Worte klingen hart, doch worum geht es überhaupt?
Die Gemeinde habe in der Vergangenheit immer wieder Hecken entgegen der Vorgaben radikal abgeholzt. Hierzu beauftrage Bürgermeister Scholz im Namen der Gemeinde ein privates Unternehmen, dass auf Nachfrage eng mit dem Naturschutz zusammenarbeite, erklärt der Einwohner Dietingens. Die gerodeten Flächen seien innerhalb kürzester Zeit wieder hergestellt, und die sogenannte Verjüngung des Heckenbestandes sei dringend benötigt, führe das Unternehmen als weitere Argumente heran.
„Rasur“ ist durchaus sinnvoll
Gänzlich widersprechen kann Scheible der Position nicht, denn auch er sagt, dass eine Verjüngung in Form einer „Rasur“ in einigen Fällen durchaus sinnvoll sei, da sich mit der Zeit die „Dichte einer Hecke verringern könne“. Die Pflanzen könnten sich somit regenerieren. Albert Scheible, der sich selbst als ökologisches Gewissen Dietingens bezeichnet, sagt jedoch: „Die Hecken werden nicht wie üblich ’auf Stock gesetzt’, sondern bodeneben bis unter die Grasnarbe – eindringend in das Wurzelwerk - beseitigt.“ Damit komme es immer wieder vor, dass auch nach mehreren Jahren der Heckenbestand nicht wieder hergestellt sei - die Fläche teilweise noch aussehe wie nach der Rodung.
„Auf Stock setzen“ heißt, dass üblicherweise nicht die ganze Hecke abgeholzt wird, sondern der unterste Teil, wie beispielsweise Holzstämme, noch erhalten bleibt. Da das Vorgehen in Dietingen aber eher einer Radikalrasur gleiche, würden auch immer wieder größere Bäume dem Raupenfräser zum Opfer fallen, prangert der Dietinger an. Wo einst eine prächtige Hecke den Weg säumte, blieben letztlich nur noch viele kleine Hackschnitzel zurück. Fatal sei das vor allem für die Tierwelt, da beispielsweise Vögel dadurch immer weniger Schutz, Brut- und Nistplätze und Lebensräume fänden, sagt Scheible. Generell sei die Abholzung nur noch bis zum 28. Februar erlaubt, da ab März wieder die Brutzeit beginne.
Jüngster Kahlschlag bringt Fass zum Überlaufen
Das Fass zum Überlaufen gebracht habe beim Dietinger die jüngste Heckenbeseitigung am 25. Januar. An diesem Mittwoch habe es seiner Meinung nach völlig intakte Büsche erwischt, die innerhalb weniger Stunden dem Erdboden gleich gemacht wurden. Aufgrund dessen habe Scheible am 30. Januar Anzeige gegen Dietingens Bürgermeister Frank Scholz bei der Polizei in Rottweil gestellt.
Auf Nachfrage bestätigt Thilo Bippus, der beim Polizeipräsidium Konstanz für Gewerbe- und Umweltdelikte zuständig und bei dem die Anzeige eingegangen ist, dass die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt in Rottweil der Sache nachgehe. Zum aktuellen Stand könne er bisher wenig sagen, aber „möglicherweise sei ein Teil der Hecken nicht fachgerecht entfernt worden“. Könne eine Schuld nachgewiesen werden, sei entweder das Unternehmen oder der Bürgermeister in der Pflicht. In der Folge stehe dann ein Bußgeld im Raum, erklärt Bippus.
Scholz äußert sich nicht zu Scheible
Auf Nachfrage unserer Redaktion sagt Bürgermeister Scholz, dass die Maßnahmen immer in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde vonstattengehen. Es sei nun mal die Aufgabe der Gemeinde, Hecken und Waldränder aus verschiedenen Gründen zu pflegen. Das dabei Fehler passieren könnten, sei nicht auszuschließen. Die Vorgehensweise sei aber grundsätzlich richtig, erklärt Scholz. Zu den Äußerungen von Albert Scheible wolle er hingegen nichts sagen.