Wer in der warmen Jahreszeit daheim im Garten arbeiten möchte, muss einiges beachten. Sonst drohen drastische Strafen.
Vegetation, Sonn- und Feiertagsruhe sind in Deutschland gesetzlich geschützt. Die Regeln betreffen auch Gartenarbeiten wie Rasenmähen, die an manchen Tagen nur eingeschränkt erlaubt sind. Auch bei Hitze stellt sich im Übrigen die Frage, ob es gerade der richtige Zeitpunkt zum Rasenmähen ist.
Gilt das auch für Gartenbesitzer, die ihre Hecke schneiden wollen?
Darf man im Sommer Hecken schneiden?
Neben der Feiertagsruhe greift im Sommer noch eine andere Regelung: Vom 1. März bis zum 30. September gilt eine Schonzeit für Bäume, Hecken und Gebüsche. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in dieser Zeit das radikale Schneiden oder Entfernen, um die heimische Tierwelt zu schützen. Konkret geht es darum die Natur „aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen“ zu schützen.
Hecke und Baum schneiden: Gibt es Ausnahmen?
Stehen Bäume im privaten Garten, sind sie vom zeitlich begrenzten Fällverbot ausgenommen. Allerdings können die Kommunen Satzungen zum Baumschutz erlassen. Vor dem Rückschnitt ist es wichtig, sich über die örtlichen Vorschriften der Städte und Gemeinden zu informieren.
Um das Wachstum von Pflanzen zu regulieren oder die Gesundheit von Bäumen zu fördern, sind „schonende Form- und Pflegeschnitte“ jederzeit erlaubt. Dazu zählt unter anderem das Entfernen der Triebspitzen, die seit dem letzten Rückschnitt der Hecke gewachsen sind.
Heckenschnitt-Anordnung
Eine Ausnahme gilt, wenn eine Behörde den Rückschnitt anordnet, um eine von Pflanzen ausgehende Gefahr zu beseitigen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise eine Hecke oder ein Baum nach einem Sturm droht, auf den Bürgersteig zu kippen. Wird dadurch die Verkehrssicherheit gewährleistet – und kann der Rückschnitt nicht aufgeschoben werden – ist er auch während der Verbotszeit zulässig. Es empfiehlt sich jedoch, zunächst die zuständige Naturschutzbehörde zu informieren und eine Genehmigung einzuholen.
Hecke schneiden im Sommer: Welche Strafen drohen?
Verstößt man beim Hecken- oder Baumschnitt an Himmelfahrt gegen die Ruhezeiten drohen je nach Bundesland Bußgelder von bis zu 15.000 Euro. Ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, unabhängig davon, ob er vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. In solchen Fällen können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Und was gilt nun?
An Sonn- und Feiertagen ist das Arbeiten im Garten nicht völlig untersagt. Sogar lärmfreie Rasenpflege kann erlaubt sein. Tipps, damit das Grün optimal wächst, gibt Rasenforscher Gerhard Lung.
Wer an Ruhetagen indes die Triebe einer Hecke schneidet, verstößt aber gegebenfalls gegen zwei Gesetze, die die Tätigkeit einschränken: Das Feiertagsgesetz im jeweiligen Bundesland schreibt vor, dass auf laute und störende Tätigkeiten verzichtet werden muss. Wer eine herkömmliche Heckenschere, die nicht motorisiert ist, verwendet, läuft keine Gefahr, dagegen zu verstoßen.
Zudem kann gegebenenfalls das Bundesnaturschutzgesetz greifen. Und es müssen lokale Regelungen, die von Behörden erlassen werden, beachtet werden.