Nicht alles, was in der Polizeiverordnung schwarz auf weiß verboten ist, wird auch verfolgt, verspricht die Stadt.
Dürfen Kinder künftig an Hechinger Hängen nicht mehr Schlitten fahren? Und riskiert man ein Bußgeld, wenn man sich im Fürstengarten auf die Wiese setzt? Einige sehr rigoros klingende Passagen in der Hechinger Polizeiverordnung, deren Neufassung gerade in den kommunalen Gremien diskutiert wird, nähren solche Befürchtungen. Bunte-Liste-Stadträtin Almut Petersen sprach speziell das Fürstengarten-Thema im Verwaltungsausschuss an. Sie „finde es blöd“, wenn Leute etwas falsch machten, die im Stadtpark die Grünfläche betreten.
Aber nicht doch, beruhigte Bürgermeister Philipp Hahn: „Wenn niemand dadurch gestört wird, ist das doch kein Problem.“ Es gebe auch Mütter mit Kindern, die auf einer Fürstengarten-Wiese Gymnastik machten. Das wolle niemand unterbinden. „Man darf das nicht so rigoros sehen“, fügte Patrick Loll, der Leiter des städtischen Ordnungsbereichs, hinzu. Man brauche solche Paragrafen aber als „Handhabe, um dagegen vorgehen zu können“, wenn jemand im Fürstengarten regelmäßig Party mache oder „wenn Horden kommen wie auf Sylt“. Ähnlich sei es mit dem Schlittenfahren: Wenn niemand „erheblich belästigt“ wird, dann ist Sport und Spiel außerhalb von „entsprechend gekennzeichneten Tummelplätzen“, wie es in der Satzung heißt, kein Problem.
„Ein gutes Miteinander in der Stadt braucht klare Regeln.“
Stefan Hipp (CDU) formulierte es so: „Ein gutes Miteinander in der Stadt braucht klare Regeln.“ Und da sei es sinnvoll, ab und zu nachzujustieren – zum Beispiel nach den Erfahrungen mit „Tohuwabohu und nächtlichen Umtrieben“ in der Altstadt. In der neuen Polizeiverordnung, die am 1. Juli in Kraft treten soll, heißt es, dass auch „Singen, Schreien und Grölen“ sowie „An- und Abfahren von Kraftfahrzeugen“ gegen das Nachtruhegebot verstößt. Beim Hundekot begrüßt Hipp ebenfalls die neuen „klaren roten Linien“, die künftig auch auf Äckern und Wiesen gezogen werden und dem Ordnungsamt eine Handhabe zum Einschreiten bieten.
Umstritten war am Ratstisch, ob es sinnvoll ist, das Rausstellen von Mülltonnen erst ab 18 Uhr am Vortag der Abholung zu erlauben. „Asoziales Verhalten“, zum Beispiel bei der Falschbefüllung von Gelben Säcken, werde damit ja nicht unterbunden, meinte Matthias Linckersdorff (FDP).
Das räumte Patrick Loll ein, um aber auch hier zu betonen: Es gehe nicht darum, jemanden zu bestrafen, der wegen Urlaubs den Müll mal etwas früher rausstelle. Vielmehr brauche man eine Grundlage, um gegen Wiederholungstäter vorzugehen – auch in der Stauffenbergstraße, wo man gegen Berge von Gelben Säcken „wie gegen Windmühlen“ kämpfe.