Berufung wurde von der EJL Group GmbH vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart eingelegt. Foto: dpa/Marijan Murat

Der Prozess um die Abberufung von EJL-Geschäftsführer Daniel Löwenstein geht in die nächste Instanz. Beim Oberlandesgericht Stuttgart wurde Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen eingelegt. Wie es nun weitergeht.

Die Abberufung Daniel Löwensteins als Geschäftsführer der EJL Stadtentwicklungs GmbH durch deren Gesellschafterin Laude GmbH und Co KG hatte die Handelskammer des Landgericht Hechingens am 17. Dezember als rechtens eingestuft. Gegen dieses erstinstanzliche Urteil wurde nun Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt, informiert eine Sprecherin unsere Redaktion. Als Klägerin tritt die EJL Group GmbH auf, die mit der Laude GmbH gleichgestellte Gesellschafterin der EJL Stadtentwicklungs GmbH ist.

 

Die Berufung sei beim Oberlandesgericht Stuttgart bereits am 17. Januar eingegangen; eine Berufungsbegründung liege noch nicht vor, heißt es von der Sprecherin weiter. Die Berufungsbegründung müsse zwei Monate nach Zustellung des schriftlichen Urteils an die Klagepartei erfolgen. Gegen Ende Februar sei diese daher zu erwarten. Das Berufungsverfahren wird vor dem 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts in der Landeshauptstadt geführt. Wie die Sprecherin weiter ausführt, werde über das weitere Vorgehen erst nach Eingang der Berufungsbegründung entschieden.

Vorwurf der Insolvenzverschleppung

Löwenstein wird von der Laude GmbH und Co KG unter anderem Insolvenzverschleppung, mangelhafte Buchhaltung und Abschluss unwirksamer Verträge vorgeworfen.