Daniel Löwensteins Abberufung als Geschäftsführer der EJL Stadtentwicklungs GmbH ist rechtskräftig. (Archivfoto) Foto: Stopper

Wende im Prozess um die Abberufung von EJL-Chef Daniel Löwenstein. Das angestrebte Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart wird nicht stattfinden.

Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hechingen, dass die Abberufung von Daniel Löwenstein als Geschäftsführer der EJL Stadtentwicklungs GmbH rechtens war, wurde vor dem Oberlandesgericht Stuttgart im Januar Berufung eingelegt. Als Klägerin trat die EJL Group GmbH auf, die neben der Laude GmbH und Co KG gleichberechtigte Gesellschafterin der EJL Stadtentwicklungs GmbH ist.