Schauplatz des Prozesses gegen den Sigmaringer Fahrlehrer: das Landgericht Hechingen Foto: Marschal

Der Prozess gegen einen Fahrlehrer aus Sigmaringen, der eine Fahrschülerin vergewaltigt haben soll, ist fortgesetzt worden. Allerdings war das Gericht danach kaum weiter als zuvor.

Sieben Zeuginnen und Zeugen wurden am zweiten Verhandlungstag angehört: drei Polizeibeamte, zwei frühere Fahrschülerinnen und der Arbeitgeber des Angeklagten sowie der Ex-Freund der Hauptgeschädigten – Letzterer unter der Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Grund dieser Diskretion: Der Verteidiger des Angeklagten hält die junge Frau für psychisch angeschlagen und ihre Aussagen nur für bedingt glaubhaft – und das Gericht kann und will zumindest augenblicklich nicht ausschließen, dass er Recht hat.

 

Wie so oft in Missbrauchsprozessen divergieren die Aussagen von potenziellem Täter und potenziellem Opfer in einer entscheidenden Frage: War der Sex erzwungen oder einvernehmlich?

Die Hauptgeschädigte, die bereits am ersten Verhandlungstag ausgesagt hatte – ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit – , wirft dem Angeklagten vor, sie während der Fahrstunden im Spätsommer 2024 mehrfach zum Geschlechtsverkehr oder Oralsex genötigt zu haben. Dass es diesen gab – mindestens sechsmal – , räumt er auch ein. Nur von Nötigung und Vergewaltigung könne keine Rede sein: Die junge Frau sei einverstanden gewesen. Der Verteidiger spricht deshalb von einer Affäre.

Übergriffig gegenüber gleich mehreren Fahrschülerinnen

Wer sagt die Wahrheit? Dass der Angeklagte – der im September 2024 im Begriff stand zu heiraten – in zarter oder heißer Liebe zu einer 17-Jährigen entbrannt war, erscheint schon angesichts der Zeugen- und Zeuginnenaussagen eher unwahrscheinlich. Der Anzeige, welche die junge Frau im März erstattet hatte, waren binnen Kurzem etliche weitere gefolgt: Laut den Vorwürfen der jungen Frauen machte er ihnen erst Komplimente, denen er Anzüglichkeiten und schließlich Übergriffe folgen ließ – nicht selten fand seine Hand irgendwann den Weg auf den Oberschenkel der jeweiligen Adeptin. Eine der Fahrschülerinnen – sie saß als Nebenklägerin im Gerichtssaal – hält ihm zudem vor, in ihrer Gegenwart masturbiert zu haben. Seinen Versuch, ihre Hand an sein Glied zu führen, habe sie unterbinden können.

Das Herzchen war angeblich ein Tippfehler

Die Verläufe der Chats zwischen der Hauptgeschädigten und dem Angeklagten, welche die Ermittler sichergestellt haben, liefern kaum Hinweise auf eine Affäre. Allerdings, und das irritiert, hat es auch nicht den Anschein, als würden hier Täter und Opfer einer oder mehrerer Vergewaltigungen miteinander kommunizieren – die junge Frau hatte einen oder zwei ihrer Beiträge sogar mit einem Herzchen garniert; als sie darauf von der Polizei befragt wurde, gab sie laut Aussage des Beamten an, sie habe sich vertippt.

Gericht ruft Eltern in den Zeugenstand

Angesichts dieser Unstimmigkeiten will es das Gericht nun genauer wissen und zur dritten Verhandlungsrunde die Eltern der Hauptgeschädigten vorladen. Es hält sich außerdem die Option offen, ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit der jungen Frau in Auftrag zu geben – der Prozess wird am 19. August um 9 Uhr fortgesetzt. Dem Antrag der Verteidigung, den Angeklagten bis dahin auf freien Fuß zu setzen, weil er in der Untersuchungshaft den Anfeindungen von Mitgefangenen ausgesetzt sei, trat der Staatsanwalt entgegen. Das Gericht will darüber in den nächsten Tagen entscheiden.