Im zweiten Prozess sind nun auch die fünf Mitläufer aus dem Menschenräuber-Dutzend verurteilt worden.
Das „Amsel“-Verfahren hat die Hechinger Justizbehörden in den vergangenen Monaten beschäftigt wie kein anderes. Seinen Namen hat es vom Bisinger Amselweg, von wo aus einer der beiden Jugendlichen, die von einer Clique aus dem Steinlachtal wegen Schulden aus illegalen Drogengeschäften zum Teil tagelang entführt, misshandelt und bedroht worden waren, nach geglückter Flucht vor seinen Peinigern die Polizei alarmierte.
Komparsen im Entführungsszenario
Seit Donnerstagmittag ist es Geschichte. Nachdem im monatelangen Hauptprozess Mitte Februar sieben der zwölf Entführer zu Jugendstrafen bis zu sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden waren, hat die Große Jugendkammer unter dem Vorsitz des Landgerichtsvizepräsidenten Volker Schwarz jetzt über fünf weitere Angeklagte geurteilt, die im Gefüge der Tätergruppe eher Randfiguren, bei den filmreifen Entführungsszenarien eher Komparsen waren.
Freiheitsberaubung für ein paar Gramm Haschisch
Entsprechend milde fiel das Urteil diesmal aus. Nur der Hauptangeklagte des zweiten Prozesses, ein 44-jähriger Iraker aus Bodelshausen, wurde zu einer Freiheitsstrafe verurteilt: Neun Monate Haft auf Bewährung und 120 Arbeitsstunden lautete das Strafmaß für den Mann, der schon deshalb aus dem Rahmen fällt, weil er mehr als doppelt so alt ist wie seine Komplizen. Er hatte seine Wohnung in Bodelshausen zur Verfügung gestellt, um den 16-jährigen Entführten aus Heiligenzimmern zwei Nächte lang zu verwahren. Weil er den von seinen Peinigern heftig entstellten jungen Kerl auch selbst bewachte, wurde ihm das als Freiheitsberaubung in zwei Fällen ausgelegt. Sein Lohn für die Dienstleistung: ein paar Gramm Haschisch.
„Gleichgültig“ gegenüber dem Opfer
Staatsanwältin Anne-Sophie Heneka hatte für den Mann, der in der Täterclique als „der Araber“ galt, ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung gefordert. Sie legte dem Mann eine auffällige „Gleichgültigkeit“ gegenüber dem Geschädigten zur Last: „Es war ihm egal, was mit dem verletzten jungen Mann passierte. Hauptsache, es gab etwas zu rauchen.“
Nach sechs Monaten U-Haft freigelassen
Die Anwältin des 44-Jährigen, Judith Bernhard-Heenen, hielt dagegen, dass ihr Mandant von den übrigen Angeklagten ausgenutzt worden sei. Wegen der offenkundigen Sprachbarriere (der Mann versteht kaum Deutsch) und „eingeschränkter kognitiver Fähigkeiten“ (er hat nie eine Schule besucht) habe er von dem kriminellen Geschehen um ihn herum eher wenig mitbekommen. Ihrem Antrag – neun Monate Haft auf Bewährung und Aufhebung des Haftbefehls – folgte die Kammer. Die Konsequenz: Der Iraker, der sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte und zum Prozess mit Fußfesseln vorgeführt wurde, verließ den Schwurgerichtssaal als freier Mann.
Noch glimpflicher davon kamen die vier weiteren Angeklagten des zweiten Prozesses. Die jungen Männer aus Bodelshausen und Mössingen im Alter von 17 bis 19 Jahren blieben von Jugendstrafen verschont und erhielten Geldstrafen bis zu 1100 Euro, Arbeitsauflagen bis zu 80 Stunden und Erziehungsmaßnahmen (drei Monate Einzelcoaching). Verurteilt wurden sie teils wegen Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub, teils wegen Freiheitsberaubung, teils wegen Beihilfe zur räuberischen Erpressung und zur gefährlichen Körperverletzung.
Der „Beifang“ im Netz
Das sind alles schwere Delikte, die zu mehrjährigen Jugendstrafen führen könnten. Der Vorsitzende Richter Volker Schwarz hielt es jedoch bei der Beurteilung der Tatbeiträge dieser Angeklagten mit der Staatsanwältin. Man habe es zwar mit jungen Leuten zu tun, die bei gravierenden Straftaten mitgemacht haben. Sie seien jedoch nur der „Beifang“, „kleine Fische“, die im Netz der gefassten Haupttäter „mitgefangen“ wurden. „Wir hoffen“, so wandte sich Schwarz im Namen der Kammer an die Angeklagten, „dass Sie nicht irgendwann große Fische im Becken werden wollen.“ Dass sie glimpflich davongekommen sind, liege auch daran, dass sie Geständnisse abgelegt haben und zu einer Verständigung bereit waren, die das Verfahren abkürzte.
„Die Drohkulisse verstärkt“
Sowohl die Anklagevertreterin als auch der Kammervorsitzende brachten dennoch zum Ausdruck, wie verwerflich sie die Taten der Angeklagten fanden. „Sie standen dabei, als der Entführte gedemütigt und geschlagen wurde, nachdem er blutend aus dem Kofferraum eines Fahrzeugs ausgestiegen war“, hielt Anne-Sophie Heneka zwei Angeklagten vor, die eine der Gewalttaten auf einem Bodelshäuser Grillplatz bezeugten. Dem 18-jährigen Mössinger auf der Anklagebank führte sie vor Augen, er sei dabei gewesen, als das Opfer in einer Kellerwohnung eine Stunde lang mit Fäusten und einem Holzstock geschlagen und mit einer Gaspistole und einem Messer bedroht worden sei. Die Angeklagten hätten durch ihre Anwesenheit „psychische Beihilfe geleistet“ und „die Drohkulisse verstärkt“.
„Crime as a Lifestyle?“
Mit Blick auf den gesamten Fall nannte es Richter Schwarz „erschreckend, wie abgestumpft und wie empathielos“ einige der Angeklagten aufgetreten seien. Den jungen Männern hielt er vor: „Sie schauen stundenlang zu, wie andere malträtiert, geschlagen, bedroht werden. Sie stehen daneben, wenn ein Gleichaltriger Angst um sein Leben hat.“ Der Vorsitzende empfahl den Verurteilten dringend, damit aufzuhören, sich „wie im Film“ zu verhalten. Schwarz: „Crime as a Lifestyle? Jedes Mal im Knast ein paar neue Tattoos bekommen und dann in Freiheit wieder auf dicke Hose machen? Sie müssen sich überlegen, ob Sie das wollen.“
Der nächste Entführungsprozess ist schon in Sicht
„Das greift um sich“, sagte Volker Schwarz, der Vorsitzende der Großen Jugendkammer, über Entführungsfälle in der Region. Noch in diesem Jahr werde sich die Kammer mit einer „neuen Anklage von ähnlichem Kaliber“ zu beschäftigen haben. [/artikel/kriminaliaet-trio-entfuehrt-fesselt-quaelt-und-beraubt-19-jaehriges-opfer-78757263]Er spielte auf einen neuen krassen Fall an, der sich am Osterwochenende in Sigmaringen ereignet hat. Dort soll ein 19-Jähriger von drei jungen Männern mit verbundenen Augen in den Nebenraum einer Gaststätte verschleppt und stundenlang misshandelt, mit einem Messer und mit Foltervideos bedroht worden sein. Der mutmaßliche Haupttäter sitzt in Untersuchungshaft. Gegen das Trio wird wegen besonders schweren Raubes, Freiheitsberaubung, gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung ermittelt.