Für Stunden verwaist: Die Plätze der Kammer und der Zeugen im Gerichtssaal 168. Foto: Rath

Prozess um Raubüberfälle auf Schrotthändler: Anwalt deckt Gericht mit Anträgen ein.

Hechingen - Neues Jahr, altes Spiel: Der Prozess um die Raubüberfälle auf Schrotthändler in Hechingen und Balingen kostet die Beteiligten weiter Nerven. Rechtsanwalt Klaus Schön deckte das Gericht mit weiteren Befangenheitsanträgen ein.

Zwei Anträge hatte der Rechtsanwalt aus Konstanz, der den mutmaßlichen Drahtzieher der Überfälle vertritt, bereits vorab per Post geschickt. Im Saal schob er den nächsten hinterher. Ergebnis: Der Prozess stockte. Statt um 9 Uhr mit der Vernehmung von sieben weiteren Zeugen der Verteidigung zu beginnen, zog sich die Kammer mit ihrem Vorsitzenden Herbert Anderer zweieinhalb Stunden lang zurück, um die Anträge und Begründungen zu bewerten. Schön hat mittlerweile ein Dutzend Befangenheitsanträge gestellt, mal gegen Anderer, mal gegen die ganze Kammer. Sie wurden bislang allesamt als unbegründet abgewiesen.

Diese Taktik kostet Nerven – und Geld. Jeder Prozesstag bringt Kosten in vier- bis fünfstelliger Höhe mit sich, die erst mal der Staat tragen muss. Denn die vier Angeklagten, von denen drei bereits Geständnisse abgelegt haben, werden zu jedem Verhandlungstag von umliegenden Gefängnissen nach Hechingen gebracht. Vertreten werden sie von Pflichtverteidigern. Gestern war der 13. Verhandlungstag. Sieben weitere sind angesetzt. "Bis jetzt", witzelte ein Jurist gestern in der Zwangspause.

"Sie schlugen die Zeit tot"

Trotz des Leerlaufs war Leben im Gerichtssaal 168. Außer den vier Anwälten saßen wie immer vier Vollzugsbeamte im Raum, dazu zwei Sachverständige der Jugendgerichtshilfe und rund 20 Prozessbeobachter. Sie schlugen die Zeit tot, so gut es eben ging, lasen Emails, bewunderten die aufwändige Stuckdecke des Saals und tauschten Wetterinformationen aus: "Am Freitag soll der nächste Wintereinbruch kommen." Die vier Angeklagten warteten in Zellen. In einem anderen Raum saßen die sieben Zeugen. Die fünfköpfige Kammer beriet im Zimmer nebenan, nur ab und zu wurde der Gerichtsschreiber Lothar Hank mit einem Fingerzeig ins Richterzimmer zitiert, um Akten zu kopieren und zu verteilen.

Indessen herrscht unter den Prozessteilnehmer eine fast vertraute Atmosphäre. Aus Fremden scheinen nach so vielen gemeinsamen Stunden im Gerichtssaal so etwas wie Bekannte geworden zu sein. Anwälte setzen sich in die Zuhörerreihen und erklären den Angehörigen die Feinheiten eines Strafprozesses. Im Gegenzug nimmt mancher Jurist die Meinung des einfachen Volkes an: "Wenn Anwalt Schön die Kosten, die seine Anträge aufwerfen, vom Honorar abgezogen würden, dann hätte das bald ein Ende."

- Paragraf 24 der Strafprozessordnung (StPO) regelt Ablehnungsgesuche gegen Richter. Grund für die Möglichkeit, einen Richter wegen Befangenheit abzulehnen, ist der Rechtsgrundsatz des "fairen Verfahrens". Dazu gehört zwingend, dass der Rechtsstreit durch einen neutralen und unabhängigen Richter entschieden wird. Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen nur "objektive Gründe", die Meinung dessen, der den Befangenheitsantrag stellt, reicht dafür nicht aus.

Gründe, die zur Ablehnung eines Richters führen können, sind beispielsweise "enge, persönliche, insbesonders freundschaftliche Beziehungen" des Richters zu einer Prozesspartei, die Interessenwahrnehmung des Richters für eine Partei, etwa durch Erteilung von Ratschlägen oder Empfehlungen, die Ungleichbehandlung einer Partei, etwa indem andere Maßstäbe abgewandt werden als bei Anträgen der Gegenpartei, ferner "unsachliche, abfällige, beleidigende oder höhnische Äußerungen des Richters" über eine Partei, Willkür, grobe Verfahrensfehler oder Untätigkeit. Keine Befangenheit des Richters besteht bei "vorläufigen Meinungsäußerungen des Richters zum Rechtsstreit". Wird die Ablehnung des Richters als begründet erklärt, sind Teile der Hauptversamlung zu wiederholen. Im Strafprozess führt eine erfolgreiche Ablehnung regelmäßig dazu, dass der Prozess ganz neu begonnen werden muss.