Der Versuchung, Empfänger-Unterschriften zu fälschen und damit Zeit zu sparen, sind zwei Mitarbeiter einer Logistikfirma erlegen. Dafür mussten sie sich nun vor Gericht verantworten. Symbolbild. Foto: dpa

Wegen hohem Zeitdruck gemogelt. Bisinger Kundin wird mehrfach Opfer. 1200 Euro Geldstrafe.

Hechingen/Bisingen - Schuhe mit Flügeln sind das Symbol des Götterboten Hermes. Auch eine Paketfirma hat diese Flügel im Logo. Zwei Zusteller, die die Paketlieferung auf andere Weise beschleunigen wollten, standen am Montag vor dem Amtsgericht.

Die beiden hätten sich geflügelte Schuhe sicher gewünscht um die vielen Aufträge erledigen zu können. 120 bis 130 Pakete müsse sie täglich ausliefern, berichtete eine Paket-Zustellerin, die sich mit einem Kollegen wegen Unterschriftenfälschung vor Gericht verantworten musste. Beide arbeiten für ein Subunternehmen der Hermes-Logistikgruppe. Jedes vergebliche Klingeln an der Haustür eines Empfängers koste Zeit: "Ich frage auch mal ein oder zwei Nachbarn, aber ich kann nicht bei zehn klingeln", sagte die 45-Jährige.

Das Paket vor der Haustür einfach abstellen: Eine Verlockung, der sowohl sie als auch ihr Kollege erlagen – und die sie beide dazu brachte, die Unterschrift der Empfängerin zu fälschen. Das gaben die Angeklagten gestern sofort zu. Für den Mann war es nicht das erste Delikt dieser Art. Bereits Monate zuvor hatte er sich wegen Fälschung einer Unterschrift strafbar gemacht.

In der gestrigen Verhandlung ging es um eine Tat in Bisingen. Dort hatte er das Paket vor die Tür gestellt und die Empfangsbestätigung selbst unterschrieben. Als die Empfängerin nach Hause kam, war das Paket aber weg. Sie erkundigte sich beim Versandhaus nach der Lieferung und erfuhr dabei, dass ihre Unterschrift gefälscht worden war. Wenige Tage später tauchte das Paket wieder auf. Wo es sich in der Zwischenzeit befand, blieb unklar. Auch die Angeklagte hatte Päckchen einfach vor einer Tür abgestellt. Zufällig traf es wieder die Frau, deren Unterschrift schon der erste Bote gefälscht hatte. Sie wusste deshalb gleich, dass sie eine Empfangsbestätigung hätte unterschreiben müssen. "Es war mir bewusst, dass ich nicht unterschreiben darf", sagte die Angeklagte.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zeigte zwar Verständnis für den "Knochenjob", den die Paket-Zusteller täglich bewältigen müssten. Sie betonte jedoch auch, dass Zeitdruck kein Grund sein dürfe, Unterschriften zu fälschen. "Das ist eine Straftat und das muss Ihnen klar sein", sagte sie . Das Gericht verurteilte die beiden Paket-Zusteller zu einer Geldstrafe von jeweils 1200 Euro. Zudem müssen sie die Kosten der Verhandlung tragen.