Ein 34-Jähriger musste sich vor dem Hechinger Amtsgericht verantworten, weil er sich über einen Zeitraum von drei Jahren rund 132 000 Zigaretten unversteuert per Post nach Hause hat liefern lassen. (Symbolfoto) Foto: Walten

132. 000 unversteuerte Glimmstängel: Amtsgericht verurteilt 34-Jährigen zu einer Geldstrafe von 5280 Euro.

Hechingen - Dass Rauchen teuer ist, ist hinreichend bekannt. Für einen 34-Jährigen hatte sein Laster nun ein teures Nachspiel vor dem Hechinger Amtsgericht: Er hat sich rund drei Jahre lang von einer Bekannten unversteuert 132 .000 Zigaretten per Post nach Hause liefern lassen.

Bei den Preisen vergeht vielen Rauchern die Lust aufs Qualmen. Allein die Tabaksteuer belastet den Raucher mit 14 Cent pro Glimmstängel – macht auf ein Päckchen mit 19 Zigaretten über 2,50 Euro. Dieses Rechnung muss auch der 34-jährige Angeklagte gemacht haben, der sich vor dem Hechinger Amtsgericht wegen Steuerhinterziehung in 51 Fällen verantworten musste. Um den Geldbeutel nicht all zu belasten, hatte er gemeinsam mit einer Freundin einen Deal geschlossen: Da diese durch ihre Arbeit regelmäßig in Polen zu tun hatte, schmuggelte sie bei der Gelegenheit gleich einige Zigarettenstangen unversteuert über die polnische Grenze. Die schickte sie dann regelmäßig zu dem Angeklagten und seiner Ehefrau. Er wiederum überwies den Einkaufspreis auf das Konto seiner Bekannten.

In einem Zeitraum von rund dreieinhalb Jahren, zwischen 2009 bis 2012, seien so insgesamt 132.000 Zigaretten mit der Post gekommen, fasste Richter Koch das Strafmaß zusammen. Zweimal im Monat sei eine Lieferung in das Ehehaus geflattert, mal ein Päckchen mit 600, mal eines mit 5800 Zigaretten.

Der Großteil der Zigaretten sei dabei für den Eigenverbrauch von ihm und seiner Frau gewesen, gab der Angeklagte zu Protokoll. "Da müssen Sie bei den Stückzahlen aber einiges weggeraucht haben", wunderte sich der Richter. So zwei Päckchen pro Tag seien es pro Person schon gewesen, antwortete der Angeklagte, der auch zugab, einen Teil der Zigaretten an Freunde weitergeben zu haben. "Aber ohne Aufpreis, ich wollte keinen Profit damit machen", betonte der 34-Jährige – was die Staatsanwältin ihm allerdings nicht so richtig abnehmen wollte.

"Ich weiß nicht, wo ich noch sparen soll"

Der Steuerschaden, der in diesen drei Jahren durch unversteuertes Qualmen entstand, ist jedenfalls beträchtlich: rund 19. 000 Euro. Um die Hälfte der Steuern zurückzubezahlen (die andere Hälfte übernimmt die "Schmugglerin"), hat er bei seinem Bruder ein Darlehen aufnehmen müssen. Der entstandene Schaden ist damit zwar getilgt, die Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung musste vor Gericht noch verhandelt werden. Ein Rechenspiel, das gut eineinhalb Stunden der Verhandlung in Anspruch nahm. Richter Koch gab deutlich zu verstehen, mit dem finanziell hoch belasteten Mann so gnädig wie möglich umzugehen. "Bei der Vielzahl der Taten stoße ich aber an meine Grenzen", sagte er.

Ein geringes Einkommen, dazu Miete, Auto, und Unterhalt für den bei der Mutter lebenden Sohn, den der Angeklagte wegen der Entfernung und dem leeren Geldbeutel nur vier Mal im Jahr besuchen könne, da sei kaum noch Luft, um die Geldstrafe zu verkraften, appellierte der Verteidiger an den Richter. "Ich weiß nicht, wo ich noch sparen soll", sagte der verzweifelte Angeklagte.

Die Staatsanwältin zeigte wenig Mitleid: "Sparen Sie doch an den Zigaretten, die haben Sie ja überhaupt erst in diese Misere gebracht." Sie beantragte eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 34 Euro, also insgesamt 6120 Euro. Richter Koch verurteilte den Mann zu 160 Tagessätzen à 33 Euro, also einer Geldstrafe von insgesamt 5280 Euro. Die kann der Angeklagte in 30 Euro-Raten abbezahlen – 14,5 Jahre wird es dauern, bis der Betrag abgestottert ist.