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20-Jähriger bekommt ein Jahr auf Bewährung. Bis zu 60 Gramm Marihuana im Monat geraucht.

Hechingen/Bisingen - Ein 20-Jähriger hat in Bisingen und Hechingen mit Marihuana gehandelt. Der junge Mann stand am Dienstag vor Gericht und überzeugte die Amtsrichterin von seinem Sinneswandel. Er erhielt eine eher milde Strafe.

"Man kriegt nicht mit, wie schnell es einen im Griff hat", sagte der 20-jährige Bisinger. Der Angeklagte meinte damit die Abhängigkeit von Marihuana. Es war eine Warnung an alle Jugendliche, auch an die im Gerichtssaal anwesende Schulklasse. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, in Bisingen und Hechingen in sechs Fällen jeweils mit 250 Gramm Mariuhana gehandelt zu haben. Erst habe der Angeklagte nur einmal im Monat beim Weggehen geraucht, später dann nach jeder Mahlzeit – insgesamt bis zu 60 Gramm im Monat, so die Anklage. Anfang 2015 hatten Polizisten das Zimmer des Angeklagten durchsucht und einiges an Marihuana und eine größere Menge Bargeld gefunden.

Zuvor hatte seine Großmutter allerdings angegeben, dass ihr Enkel nicht in der Wohnung sei – vermutlich, um ihn zu schützen. Der junge Mann versuchte wiederum seine Oma in Schutz zu nehmen: "Manche älteren Leute blicken das nicht", sagte er. Seine Großmutter müsse nicht unbedingt gewusst haben, dass er die Droge konsumiere. Amtsgerichtsdirektorin Irene Schilling merkte jedoch an, dass die Großmutter doch sehr wohl gemerkt habe, ob er in der Schule sei oder nicht. Auch dafür hatte der junge Bisinger eine Erklärung: "Wenn man nur kurz am Zimmer vorbeiläuft, sieht man es nicht unbedingt."

Der entscheidende Punkt war allerdings, dass der Angeklagte angab, dass dies "der große Knall" gewesen sei, ein klares Zeichen, dass er aufhören müsse. Doch warum er dann weiter Marihuana konsumiert habe, wollte die Richterin wissen. "Das war schwer zu verarbeiten", sagte der 20-Jährige. Das Marihuana half, das Problem zu verdrängen. Der Richterin schilderte er dazu weiter folgenden Vergleich: "Das ist, wie wenn sie einem kräftigen Menschen einen Teller Pudding hinstellen." Es sei schwierig, wenn man es ständig vor Augen habe.

Deshalb hat sich der Angeklagte nach eigener Aussage danach in die Arbeit gestürzt, war bis zu zehn Stunden am Arbeitsplatz, obwohl er nur sieben Stunden dort sein musste. Er sei zu Hause gewesen, habe etwas gegessen, ferngesehen und habe geschlafen. Schließlich musste er um fünf Uhr wieder los zur Arbeit. "Doch was ist mit den Freunden?", fragte die Richterin. "Ich versuche, sie nicht wiederzutreffen", sagte der Angeklagte. Er habe die Erfahrung gemacht, dass Freundschaften früher oder später ohnehin auseinander gehen. Zudem seien die angesprochenen Freunde meist eher Leute gewesen, mit denen er konsumiert hatte, keine echten Freunde.

Richterin sagt steinigen Weg voraus

Der Angeklagte gab sich generell geständig und einsichtig. Er hat einen Job als Logistik-Helfer in Balingen, hat sich Hilfe bei einem Bisinger Arzt gesucht, will zur Drogenberatung gehen. Der Knackpunkt bei der Urteilsfindung war laut Richterin Schilling die "schädliche Neigung". Die sei nämlich durchaus vorhanden gewesen.

Sie überschlug, dass der Angeklagte bis zu sieben Verkäufe täglich abgehandelt und damit monatlich etwa 18 000 Euro verdient haben muss. "Das zeigt, dass sie kein Kleindealer waren, sondern jemand, der richtig im Geschäft drin ist", sagte Schilling. Sie verurteilte den 20-Jährigen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr. Die Bewährung läuft zwei Jahre.

In dieser Zeit muss der Verurteilte mindestens sechs Mal zur Suchtberatung gehen und genauso oft muss er einen ärztlichen Drogentest absolvieren. Von weiteren Auflagen sah die Richterin ab. Denn die Aufgabe des Konsums werde die Kraft des jungen Manns kosten. "Der Weg wird hart", sagt sie, "es ist der steinige Weg der Besserung".