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Jagdpächter Franz Saile hat zwei tote Tiere zu beklagen. Täter droht Haftstrafe.

Hechingen-Beuren - Ein Wilderer hat bei Beuren zwei Rehe erlegt. Die erschossenen Tiere hat der Täter achtlos liegengelassen. Der unbekannte Schütze hatte nach Meinung des Jagdpächters auf jeden Fall Schießerfahrung. Ein Jägersmann war er aber wohl nicht.

Leblos liegen zwei Körper auf der Wiese. Vermutlich sind die beiden Rehe aus reiner Mordlust getötet worden. "Das war ein Profi", sagt Franz Saile, Jagdpächter aus Beuren. Er bekam am Montagmorgen einen Anruf von der Polizei, dass jemand im Gewann Blanken – etwa 300 Meter nach dem Ortsausgang von Beuren, in Richtung Mössingen-Belsen – nahe der Mössinger Straße zwei Rehkadaver gefunden habe.

Zwischen 1.15 und 9 Uhr muss der Täter der Polizei zufolge zugeschlagen haben. Die Schüsse kamen wohl aus ungefähr 100 Metern Entfernung. Einer ging in den Hals, der andere traf mitten ins Herz. "Trägerschuss" und "Blattschuss" nennt das der Fachmann. "Das war auf jeden Fall jemand mit Schießerfahrung", folgert Franz Saile.

Doch ein Jäger wird es eher nicht gewesen sein. Denn bei der Munition handelt es sich um ein Vollmantelgeschoss. "Das verwendet ein Jäger im Normalfall nicht", sagt Saile. Mit Sicherheit lasse sich das jedoch noch nicht sagen.

Ebenso unklar ist im Moment noch, ob der Täter die Tiere mitnehmen wollte oder ob er aus reiner Mordlust geschossen hat. "Entweder aus Spaß an der Freude oder er ist dabei gestört worden", mutmaßt Franz Saile. Bei den Tieren handle es sich um ein etwa ein Jahr altes Schmalreh und eine circa zwei Jahre alte Ricke. Eine vergleichbare Tat habe es in Beuren bisher noch nie gegeben. Der materielle Schaden beträgt laut Saile rund 300 Euro.

Freiheits- oder Geldstrafe

Der Täter kann sich auf einiges gefasst machen, wenn er ausfindig gemacht wird. Wilderei kann laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Für die Höchststrafe muss jedoch ein besonders schwerer Tatbestand vorliegen. "Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig, zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder von mehreren mit Schusswaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich begangen wird", heißt es im Paragrafen 292 des Strafgesetzbuchs.

Die wegen Jagdwilderei ermittelnden Beamten suchen nun Zeugen, die in der Nacht zum Montag Schüsse oder verdächtige Personen sowie Fahrzeuge im Gewann Blanken oder im Gebiet zwischen Beuren und Mössingen-Belsen wahrgenommen haben. Hinweise nimmt die Polizei Hechingen unter Telefon 07471/9 88 00 entgegen.