Noch ist nicht abzusehen, ob der Ruheforst Zollerblick jemals in Betrieb gehen kann. Das Bebauungsplanverfahren wird weiter vorangetrieben, Cosimo und Nestor Piccini bleiben bei ihrem unerbittlichen Widerstand mit juristischen Mitteln. Foto: Stopper

Piccinnis ziehen Eilantrag gegen Bebauungsplan zurück, weil Stadt keine Eile mehr zeigt.

Hechingen - Der "Ruheforst Zollerblick" beim Hechinger Lindich ruht im Dornröschenschlaf. Nun wurde zwar ein gerichtliches Eilverfahren gegen das Vorhaben zurückgezogen, aber Cosimo Piccinni und sein Sohn Nestor geben ihren Widerstand keineswegs auf.

Das Eilverfahren habe sich von selbst erledigt, weil es die Stadt offensichtlich nicht mehr eilig habe, den Ruheforst zu genehmigen, erklärte gestern Nestor Piccinni auf Nachfrage unserer Zeitung. "Wir werden bis zum Schluss mit allen Mitteln gegen den Ruheforst vorgehen" kündigt er an. Ihm und seinem Vater gehört ein Gelände am Lindich, auf dem sie seit über 15 Jahren Pläne für ein Wellness-Hotel verfolgen. Ihr Vorhaben sehen sie durch einen Friedhof gefährdet. Mit einem Fachanwalt, der mehrere Verwaltungsklagen einlegte, gelang es ihnen im vergangenen Jahr, dass die bereits geplante Einweihung des Ruheforsts abgesagt werden musste.

Erste Pläne der Stadt, Formfehler des Bebauungsplans schnell zu beheben, hat Bürgermeisterin Dorothea Bachmann tatsächlich gestoppt. Aber die Stadt habe das Vorhaben ebenfalls noch lange nicht aufgegeben, bekräftigte sie gestern auf Nachfrage unserer Zeitung. Auch die Stadt hat einen Fachanwalt eingeschaltet, den gegenwärtigen Stand der juristischen Auseinandersetzung bezeichnet Bachmann als "unglaublich komplex".

Dennoch geht es langsam voran. Am Donnerstag nächster Woche berät der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit Jungingen und Rangendingen über eine Änderung im Flächennutzungsplan für das Gebiet des geplanten Ruheforsts. Dabei soll der Auslegungsbeschluss gefasst werden.

Nestor Piccinni ist sicher, dass er auch diesen neuen Anlauf vor Gericht stoppen kann. Die Fürstliche Verwaltung in Sigmaringen wolle als Eigentümer der Fläche im Auftrag der Stadt den Friedhof betreiben, aber die Stadt habe keinen Bedarf an zusätzlichen Flächen für Urnengräber, weil auf den bestehenden Friedhöfen ausreichend vorhanden seien. Allein deshalb sei das Vorhaben nicht genehmigungsfähig, meint er. "Und es gibt noch zehn weitere Fehler an diesem Projekt", ist er sich seiner juristischen Position sicher. Wenn überhaupt, sei bei diesem Vorhaben nur durch Verhandlungen aller Beteiligten etwas zu erreichen. "Faust gegen Faust wird nichts bringen", warnt er.

Nestor Piccinni kennt sich mittlerweile ganz gut aus im Baurecht. Der gelernte Jurist hat sich kürzlich per Internet das Fachbuch "Baurecht Baden-Württemberg" gekauft und folgende Käuferbewertung abgegeben: "Das Buch war eine Freude zu lesen, ich würde es unbedingt für alle empfehlen."