Weil eine Überwachungskamera unscharfe Bilder vom Tathergang gemacht hat, wurde eine Gerichtsverhandlung vor dem Hechinger Amtsgericht vertagt. (Symbolbild) Quelle: Unbekannt

Zwei Täter brechen in Hechinger Wirtshaus Zapfhahn ein. Überwachungskamera eingeschaltet. Videoaufnahmen sind flimmerig und unscharf.

Hechingen - Können unscharfe Bilder eine Überwachungskamera zwei junge Männer als Einbrecher überführen. Diese Frage beschäftigte gestern das Hechinger Amtsgericht.

Den beiden wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober in das Hechinger Wirtshaus Zapfhahn eingebrochen zu sein. Damals wurden 1800 Euro Beld und einige Gegenstände erbeutet. Videoaufnahmen zeigen den Tathergang, allerdings sind die Aufnahmen flimmerig und unscharf.

Trotzdem war sich der Besitzer der Gaststätte sicher, dass er die beiden auf dem Film kennt. Sie waren schon mehrfach seine Gäste gewesen, auch am Abend vor der Tag kehrten sie bei ihm ein. Auch eine Kellnerin hatten die beiden jungen Männer im Film erkannt. Ein Zeuge bezeichnete den Verdächtigten zwar als"netten Kerl", aber auch er war sich sicher, dass dieser die Tat mit seinem Komplizen begangen hat. Die Spurensicherung der Polizei ergab keine verwertbaren Hinweise auf Täter.

Die Gaststätte war vor dem Einbruch bis drei Uhr morgens geöffnet gewesen. Der Wirt kam bereits weniger Stunden später zurück, weil er die Kühlmaschine einschalten wollte. Er entdeckte sofort die Einbruchsspuren.

Beide Hauptverdächtigten sind bereits vorbestraft, einem wird vorgeworfen, bereits fünf Straftaten begangen zu haben, darunter großteils Diebstähle und Einbrüche, aber auch Verkehrswidrigkeiten und Autofahren im Vollrausch.

Während der gestrigen Verhandlung sagten sechs Zeugen aus, darunter auch ein Taxifahrer, der die beiden Tatverdächtigen nach Reutlingen gefahren hat. Dort besuchten sie ein Spielcasino.

Die Verteidiger der beiden Angeklagten wiesen darauf hin, dass ihrer Ansicht nach die Kamerabilder zu unscharf sind und dass sie zu sehr rauschen. Sie bezweifeln, dass mit diesem Material wirklich eine Identifizierung möglich ist. Nun soll ein Sachverständiger diese Frage klären. Die Verhandlung wurde deshalb unterbrochen. Fortgesetzt wird sie am Dienstag, 5. August, um 10.30 Uhr.