Weil er mit einer 13-Jährigen zusammen war, musste sich ein 20-Jähriger vor dem Amtsgericht Hechingen verantworten. Foto: Volker Rath

Junger Mann wegen Beziehung mit 13-Jähriger verurteilt: 70 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Hechingen - Eine verbotene Liebe und ihr Nachspiel vor Gericht: 70 Stunden gemeinnützige Arbeit muss ein 20-Jähriger leisten, der sich auf eine Beziehung mit einer 13-Jährigen eingelassen hatte.

Das Amtsgericht Hechingen sprach ihn des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern für schuldig, beließ es jedoch bei einer vergleichsweise milden Strafe. Es kam zwar mehrfach zum Sex, allerdings einvernehmlich. Für den Vater des Mädchens war die Beziehung untragbar, er hatte den jungen Mann im März bei der Polizei angezeigt.

Durch Freunde hatten sich der 20-Jährige und das Mädchen kennen und lieben gelernt, so der Angeklagte. »Es hat sich halt so ergeben, ich habe mir keine großen Gedanken gemacht«, sagte er. Froh sei er gewesen, mal wieder unter Menschen zu kommen, nachdem er lange Zeit nur vor dem Computer gehockt habe. Auch das Mädchen sei in den jungen Mann sehr verliebt gewesen. Das ließ sich zumindest dem Polizeiprotokoll entnehmen, das Richter Ernst Wührl bei der Verhandlung vorlas. Das Mädchen selbst hatte zur Verhandlung nicht erscheinen müssen, da der Angeklagte in allen Punkten geständig war.

Nachdem der Vater der 13-Jährigen schon im Dezember eine Warnung an den jungen Mann ausgesprochen hatte, habe sich dieser für den Zeitraum von einem oder zwei Monaten von dem Mädchen getrennt und auch im Internet über die Strafbarkeit der Beziehung informiert, sei aber »nicht richtig schlau daraus geworden». Schließlich seien sie im Januar doch wieder ein Paar gewesen. Das Mädchen schlich sich nachts heimlich aus dem Haus der Eltern, um den Freund zu treffen.

Wie im Bericht der Jugendgerichtshilfe empfohlen, plädierten letztendlich alle Parteien vor Gericht dafür, bei dem Angeklagten Jugendstrafrecht walten zu lassen. Da er erst mit 19 seinen Hauptschulabschluss erlangt habe und noch zu Hause lebe, sei bei ihm von einer Reifeverzögerung auszugehen. Einzig die Staatsanwältin hatte Zweifel, ob der Angeklagte nicht auch in Zukunft den Kontakt zu jüngeren Mädchen suchen könne, da er Gleichaltrigen nicht richtig gewachsen sei.

»Hier handelt es sich um eine Liebesbeziehung«, sagte Richter Ernst Wührl. Der Fall sei nicht vergleichbar mit denen deutlich älterer Männer, die sich absichtlich an junge Mädchen heranmachten. Das Mädchen habe die Beziehung offensichtlich als schön empfunden und sich bewusst über das Verbot ihres Vaters, sich mit dem jungen Mann zu treffen, hinweg gesetzt. »So, wie der Angeklagte vor Gericht aufgetreten ist, können wir es bei einer Arbeitsauflage belassen«, sagte Richter Wührl.

Der Angeklagte hat nach eigener Aussage den Kontakt zu seiner damaligen Freundin und deren Clique abgebrochen. Er hat eine Lehrstelle in Aussicht und war über das Urteil sichtlich erleichtert. »Das mache ich nicht noch einmal«, sagte er.