Beim Prozess gegen die Mörder von Umut K. 2017 hat sich eine Freundin ein Bild des Opfers ans T-Shirt geheftet. Ein Bruder Ks. sowie ein Freund stehen nun wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz erneut vor Gericht. Foto: Maier

Landgericht verhandelt zum dritten Mal gegen zwei junge Männer. Verstoß gegen Kriegswaffengesetz.

Hechingen - Der so genannte Blutrache-Prozess ist vor dem Hechinger Landgericht am Montag in eine neue Runde gegangen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, die höchste Instanz in Sachen Strafverfahren in Deutschland, den Vorwurf des verabredeten Mordes in dem Fall für nicht gegeben sieht, müssen sich die Angeklagten nun lediglich wegen des versuchten Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz verantworten. Das dürfte deutlich geringere Strafen für die zwei Männer ergeben.

Zur Erinnerung: Im Dezember 2016 wurde der 22-jähriger Bisinger Umut K. im Umfeld von Drogendelikten an der Hechinger Staig aus einem Auto heraus erschossen. Die Täter wurden verurteilt, sein Bruder schwor jedoch Rache. Zusammen mit einem Kumpel wollte er eine Kalaschnikow und Handgranaten kaufen, um die Mörder seines Bruders durch das Fenster der Gefängniszelle, wo sie in Rottweil inhaftiert waren, zu töten. So war zumindest die Überzeugung des Hechinger Landgerichts, das die zwei jungen Männer – der Bruder des Getöteten war damals 21, sein Freund 24 – im Juni 2019 zu Freiheitsstrafen von siebeneinhalb und sechseinhalb Jahren verurteilte.

Prozess wird erneut aufgerollt

Der Rechtsanwalt des älteren Verurteilten ging daraufhin in Revision. Der BGH sah den Vorwurf der verabredeten Tötung nicht gegeben und hat das Verfahren erneut an das Hechinger Landgericht verwiesen. In einem zweiten Prozess wurde nur noch die Anklage wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetzt verhandelt. Doch das Strafmaß des Hechinger Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof erneut bemängelt. Damit geht das Verfahren jetzt in die dritte Runde.

Nun muss sich die Strafkammer erneut mit den beiden Männern beschäftigen, den Prozess erneut aufrollen, erneut Zeugen laden. Die Verteidiger der Angeklagten haben bereits zum Auftakt der Verhandlung am Montag eine Reihe von Anträgen gestellt, die das Verfahren nicht beschleunigen dürften.

Die beiden Männer, die in unterschiedlichen Haftanstalten in Baden-Württemberg einsitzen, nahmen die Neuauflage ihres Prozesses sehr entspannt auf. Das können sie auch, denn der Vorwurf des Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz wird für sie maximal Gefängnisstrafen zwischen drei und vier Jahren betragen, wie die Staatsanwältin am Rande des Termins am Montag einschätzte. Einen Teil davon haben sie schon abgesessen.

  Die Verhandlung vor dem Hechinger Landgericht wird am Montag, 2. November, um 14 Uhr fortgesetzt.