Für die Rettungskräfte bot sich damals ein Bild des Schreckens. Foto: Meyer

Mann vergangenes Jahr stark alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit auf Gegenfahrbahn geraten.

Hechingen - Drei Jahre muss ein Mann ins Gefängnis, der in betrunkenem Zustand einen tödlichen Autounfall verursacht hat. Der Fall wurde am Mittwoch vor dem Hechinger Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richter Ernst Wührl verhandelt.

Der Fahrer eines Porsche Cayenne ist laut Anklage im August vergangenen Jahres stark alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit bei Bodelshausen auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit einem entgegenkommenden Audi zusammengestoßen, dessen Fahrer noch an der Unfallstelle starb.

Angeklagt war der aus Bosnien stammende Unfallfahrer wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Tötung. Die Familie des Getöteten trat als Nebenkläger auf, zahlreiche Freunde und Verwandte waren zur Verhandlung gekommen. Die Sicherheitsvorkehrungen waren entsprechend hoch.

Als der Angeklagte, der seit Ende August in Untersuchungshaft sitzt, in den Saal geführt wurde, brach die Mutter des Getöteten in Schluchzen aus und war nur schwer wieder zu beruhigen. Sie konnte der Verhandlung jedoch weiterhin folgen.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, den Unfall verursacht zu haben, konnte sich aber an den Unfall selbst und die darauf folgenden Tage nicht mehr erinnern. Er gab jedoch an, vorher mindestens vier Bier getrunken zu haben. Bei ihm waren nach dem Unfall 1,53 Promille BlutAlkohol festgestellt worden. Vor Gericht entschuldigte er sich bei der Familie des Getöteten.

Der sachverständige Gutachter hatte errechnet, dass der Unfallfahrer zum Unfallzeitpunkt mindestens 140 Stundenkilometer schnell gefahren war, und das in einer Rechtskurve. Sein Fahrzeug sei beinahe komplett auf die linke Fahrspur geraten. Der entgegenkommende Fahrer, der ungefähr mit 70 Stundenkilometer unterwegs war, versuchte demnach noch nach rechts auszuweichen, er hatte jedoch keine Chance.

Staatsanwältin Jessica Strohtmann plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung, vor allem weil der Angeklagte 2014 schon einen Eintrag im Bundeszentralregister wegen Trunkenheit am Steuer hatte. Eine günstige Sozialprognose könne sie ihm nicht stellen.

Dem Vertreter der Nebenklage war diese Strafe zu niedrig, er beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ein junger Mann sei aus dem Leben gerissen worden, seine Familie müsse tagtäglich mit diesem Verlust leben. Auch sei der Angeklagte offenbar nicht lernfähig, meinte er im Hinblick auf die Voreintragung.

Auch der Verteidiger des Angeklagten hatte keinen Zweifel an der alleinigen Schuld seines Mandanten an dem Unfall. Er führte jedoch Fälle an, bei denen Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden waren, und beantragte eine solche auch für seinen Mandanten. Schließlich sei dieser bei dem Unfall ebenfalls schwer verletzt worden und habe bereits vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. Diese Äußerungen sorgten im Saal für Unmut.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag der Nebenklage und verurteilte den Unfallfahrer zu drei Jahren Haft und einem Entzug der Fahrerlaubns für zwei Jahre. "Sie haben sehr schwere Schuld auf sich geladen", so Richter Wührl zum Angeklagten.

"Sie sind massiv betrunken durch die Gegend gerast", das komme schon in den Grenzbereich zur vorsätzlichen Tötung. Die "deutliche und harte Strafe" für das Vergehen entspreche der Schuld des Angeklagten, so Wührl. Der Haftbefehl bleibt bestehen. Die Familie des Getöteten nahm das Urteil ruhig auf.