Parkende Autos bestimmen am Hechinger Obertorplatz das Bild. Sie sollen bald in einer Tiefgarage verstaut werden. Foto: Stopper

Aufschiebende Wirkung der Beschwerden ist derzeit zweifelhaft. Geht Stadt Baustopp-Risiko ein? Mit Kommentar

Hechingen - Wann kann die Stadt mit dem Bau der Obertorplatz-Tiefgarage beginnen? Diese Frage hängt zwar vordergründig vom Verlauf der diversen Gerichtsverfahren ab, ist aber grundsätzlich wohl doch vom Hechinger Gemeinderat politisch zu entscheiden.

 

Klar scheint derzeit: Der Eilantrag des Klaiber-Anwalts gegen die Tiefgaragenbaugenehmigung wird vor dem Sigmaringer Verwaltungsgericht bis spätestens Mitte August entschieden. Fällt diese Entscheidung gegen die Klaiber-Wirt aus, würde sie wohl juristisch angefochten. Dafür hätte der Anwalt vier Wochen Zeit. Eine solche Beschwerde hätte nach Auskunft des Verwaltungsgerichts vermutlich keine aufschiebende Wirkung. Da aber der Ausgang juristischer Verfahren nie sicher vorherzusagen ist, würde die Stadt ein Risiko eingehen, wenn sie während des laufenden Prozesses Bauaufträge vergeben würde. Dann könnten Schadensersatzansprüche drohen.

Klar ist auch: Wie berichtet, muss für die Hechinger Tiefgarage eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen. Auch hier hakt nun der Klaiber-Anwalt mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Sigmaringen ein. Ob das einen Baubeginn zwingend verhindern würde, ist derzeit nicht zu beantworten. Grundsätzlich habe so etwas keine aufschiebende Wirkung. Betonung allerdings auf "grundsätzlich". Es gibt auch Ausnahmen. Ob die hier greifen, kann derzeit nicht einmal Albrecht Mors, Presserichter in Sigmaringen, beurteilen. Hätte der Eilantrag aber doch aufschiebende Wirkung, würden wieder Monate ins Land gehen, bevor eine Entscheidung vorliegt.

Baustopprisiko muss der Gemeinderat entscheiden

Und dann gibt es das Normenkontrollverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht. Wann und wie hier entschieden wird, weiß kein Mensch. Das heißt also: Es ist durchaus möglich, dass die Stadt die Bauarbeiten bald in Angriff nehmen könnte. Dann könnten im September die Bauaufträge ausgeschrieben werden. Im Winter könnten die Bagger anrollen.

Allerdings unter dem Risiko, dass unterwegs ein Baustopp verhängt wird, oder dass am Ende ein Gericht das ganze Bauvorhaben für unrechtmäßig erklärt. Ob die Stadt dieses Risiko eingehen will, müsste dann der Gemeinderat entscheiden. Dass bei einer Mehrheit der Räte die Bereitschaft dazu besteht, war in der jüngsten Gemeinderatssitzung durchaus zu spüren.

Kommentar: Mehrheit

Von Klaus Stopper

Armes Hechingen. Über die Frage, ob die Obertorplatz-Tiefgarage gebaut wird, entscheiden scheinbar nicht mehr der demokratisch gewählte Gemeinderat, sondern Advokaten im Zusammenspiel mit Gerichten, die so überlastet sind, dass sie Monate und Jahre für Entscheidungen brauchen. Natürlich darf jede Entscheidung des Gemeinderats juristisch überprüft werden. Auch demokratische Mehrheiten dürfen geltendes Recht nicht brechen. Aber die Justiz sollte auch nicht demokratische Entscheidungsprozesse lahmlegen. Im konkreten Fall entsteht aber genau der Eindruck, dass die Wirtefamilie Klaiber als Tiefgaragengegner die Zeitverzögerung durch unterschiedliche Klagen und Beschwerden bewusst einkalkuliert, um Stadtverwaltung und den Gemeinderat mürbe zu machen. Wenn das die Taktik ist, sollte man ihr keinen Erfolg wünschen.