Im März dieses Jahres soll die Angeklagte die Feuerwehrleute beschimpft und bespuckt haben, als die gerade zu einem Dachstuhlbrand ausrücken wollten. Foto: SB-Archiv

Frau steht wegen Beleidigung vor Gericht. Anwohnerin fühlt sich unnötig schikaniert.

Hechingen - Ein handfester Nachbarschaftsstreit zwischen der Feuerwehr in einem Hechinger Stadtteil und einer Anwohnerin wird derzeit vor dem Amtsgericht Hechingen ausgefochten. Ein Urteil fiel in der Sitzung am Montag noch nicht, weil eine Zeugenaussage fehlte.

Die 41-jährige Frau, deren Grundstück unmittelbar an das Feuerwehrhaus angrenzt, ist wegen Beleidigung in zwei Fällen angeklagt. Im März dieses Jahres soll sie die Feuerwehrleute laut Anklage beschimpft und bespuckt haben, als die gerade zu einem Dachstuhlbrand ausrücken wollten.

Nach Aussage der Frau habe die Feuerwehr sie jedoch gezielt »jeden Tag schikaniert«. Oft habe das Feuerwehrauto bis zu einer halben Stunde lang mit laufendem Motor und Sirene vor ihrem Wohnzimmerfenster gestanden. »Da musste ich rausgehen und sie wegschicken«, so die Angeklagte. Die Kraftausdrücke, die ihr vorgeworfen werden, hätte sie nie in den Mund genommen. Sie hätte die Feuerwehrleute lediglich als »unerzogen« und »unverschämte Bauern« bezeichnet, nachdem diese sie wiederum übel beleidigt und gedroht hätten, ihr die »Fresse zu polieren«. Dies bestätigte der 14-jährige Sohn der Frau, der als Zeuge aussagte.

Diesen Gegenvorwurf konnten die zwei Feuerwehrleute, die als Zeugen geladen waren, weder bestätigen noch dementieren. Dass der Konflikt bereits seit mehreren Monaten schwelt, darüber waren sich alle Beteiligten einig. Allerdings sahen die Wehrmänner sich in der Defensive. Das Fahrzeug hätten sie in der Auffahrt der Frau abstellen müssen, da es in der Garage nicht bestückt werden könne. Das sei allerdings ohne Sirene und Blaulicht geschehen. Da das Grundstück direkt an das Feuerwehrhaus angrenzt, hätte die Feuerwehr keine andere Wahl als von ihrem Überfahrtsrecht Gebrauch zu machen. Das komme einmal im Monat bei den Übungen vor und eben bei Einsätzen.

Die Aussage eines dritten Feuerwehrmanns will das Gericht beim nächsten Termin am Mittwoch, 1. Dezember, hören. Dann soll auch das Urteil fallen.