Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Revision gegen ein Strafurteil des Landgerichts Hechingen als unbegründet verworfen. Foto: Maier

Nach sexuellen Übergriffen auf 13-jährige Stieftochter. Zwei Jahre auf Bewährung für 50-Jährigen.

Hechingen/Balingen - Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Revision gegen ein Strafurteil des Landgerichts Hechingen als unbegründet verworfen.

Damit ist die Verurteilung eines 50-jährigen Mannes wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, zur Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten bestätigt.

Der Angeklagte war vom Amtsgerichts Hechingen wegen zwei sexuellen Übergriffen auf seine zur damaligen Zeit zehn beziehungsweise 13 Jahre alten Stieftochter in Balingen und Schömberg zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

Dabei nahm das Gericht auch aufgrund des umfänglichen Geständnisses des Angeklagten hinsichtlich des Vorwurfs des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes einen so genannten minder schweren Fall an, der eine Mindeststrafe von einem Jahr vorsieht.

Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hat auf die dagegen gerichtete Berufung der Staatsanwaltschaft einen minder schweren Fall verneint und den Normalstrafrahmen von zwei Jahren zur Anwendung gebracht. Ausschlaggebend war für das Landgericht Hechingen im Wesentlichen der Umstand, dass die Taten nach den Feststellungen des Amtsgerichts nur ein Teil der zum Nachteil des Opfers über mehrere Jahre begangenen Vergehen waren. Dies führte insgesamt zu einer höheren Strafe, die nicht auf Bewährung ausgesetzt werden kann.