Gute Idee? Der Brunnen soll direkt vor die Zollerschule kommen, falls die Obertorplatz-Neugestaltungspläne nicht doch noch einer Klage zum Opfer fallen. Foto: Stopper Foto: Schwarzwälder Bote

Obertorplatzgestaltung: Rechtskräftiger Bebauungsplan soll bis September vorliegen

Gelassen sieht die Stadt der drohenden Klage von Wilfried Gfrörer gegen die aktuellen Pläne zur Obertorplatzumgestaltung entgegen. Eine erneute jahrelange Blockade, wie beim Tiefgaragenprojekt, wird ausgeschlossen.

Hechingen. Laien könnten da etwas skeptisch werden, denn tatsächlich gibt es derzeit keinen rechtskräftigen Bebauungsplan für die Obertorplatz Umgestaltung. Er ist lediglich ein Entwurf, bis Donnerstag konnten Anlieger und andere Beteiligte Stellungnahmen abgeben. Beschlossen werden soll der Bebauungsplan "Zentraler Versorgungsbereich Oberstadt, Teilbereich I.", der auch den Obertorplatz betrifft, erst in der Gemeinderatssitzung am 25. Juli.

Es ist fast sicher, dass der Gemeinderat ihn in dieser Sitzung genehmigt. Ebenso sicher aber scheint, dass Wilfried Gfrörer genau gegen diesen Beschluss juristisch vorgehen wird. Einen Anwalt dafür hat er jedenfalls schon zu Rate gezogen. Gegen die Entscheidung des Gemeinderats am Donnerstag, für einen Gestaltungsplan sowie die Ermächtigung der Stadt, Bauaufträge auszuschreiben, kann nicht geklagt werden. Aber Gfrörer setzt offensichtlich darauf, dass gegen den Beschluss im Juli geklagt werden kann.

Straßenführung ist nicht Teil der Änderung

Und genau in diesem Punkt ist die Stadt anderer Auffassung. Zwar wird zweifellos ein neuer Bebauungsplan aufgestellt, so die Stadt. Die Änderungen, die er beinhalte, beträfen aber nur, dass keine Tiefgarage gebaut wird und kein Cityhaus. Die Verlegung der Straßenführung dagegen sei nicht Inhalt dieser Änderung.

Klagen könne man natürlich trotzdem gegen den Bebauungsplan, räumt die Stadt ein. Letztlich gilt dies für jeden Bebauungsplan. Allerdings hat auch die Stadt juristischen Beistand, und auf Grundlage dessen Beratung ist die Stadt der Auffassung, dass eine Klage auf jeden Fall "keine aufschiebende Wirkung haben wird", zudem sei man sicher, "dass sie auch nicht erfolgreich sein wird." Das wird man sehen.

Weshalb ist der Orthopäde überhaupt gegen den Baubeschluss für die Platzumgestaltung? Weil vor seiner neu gebauten Praxis nur wenige Parkplätze vorgesehen sind, die er zudem mit anderen Geschäftsleuten teilen soll. Und einige seiner Patienten seien schlecht zu Fuß, schon kleine Steigungen könnten sie kaum überwinden, argumentiert er. Als er das Gebäude baute, wollte die Stadt noch eine Tiefgarage bauen. Diese Entscheidung hat der Gemeinderat widerrufen. Gfrörer besteht darauf, dass vor seinem Gebäude mehr Parkplätze gebaut werden.