Vor Gericht verwickelte sich die Angeklagte in Widersprüche. Foto: dpa

Angeklagte verwickelt sich in Widersprüche. Ohne Fahrerlaubnis von Führerscheinstelle weggefahren?

Hechingen - Es war zwar kein schwerwiegender, aber doch ein kurioser Fall, der am Mittwoch im Amtsgericht verhandelt wurde. Eine Hechingerin soll mehrfach ohne Führerschein mit dem Auto unterwegs gewesen sein. Einmal soll sie allerdings zur Führerscheinstelle gefahren und nach ausdrücklicher Belehrung auch wieder weggefahren sein.

Letzteren Punkt wies die Angeklagte aber zurück. Sie behauptete, dass sie ihr Mann gefahren haben soll. Der habe sie abgesetzt und nicht vor der Zulassungsstelle, sondern etwas weiter bei der Turnhalle geparkt. Zwei Zeuginnen hatten bei der Polizei jedoch bereits zu Protokoll gegeben, dass sie die Angeklagte ins Auto haben steigen sehen – ohne ihren Mann und direkt vor der Zulassungsstelle.

Daher versicherte sich der Richter vor der Vernehmung der Zeugen noch einmal bei der Angeklagten, ob sie bei ihrer Version bleiben möchte. Denn eine Falschaussage sei ein schwerwiegenderes Vergehen als ihre Fahrten ohne Fahrerlaubnis. "Ich mache das Geschäft schon sehr lange", meinte er. Er habe dabei die Erfahrung gemacht, dass die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen die Frage stellt, warum die Mitarbeiter der Zulassungsstelle lügen sollten. Im Gegensatz zu ihrem Mann – ebenso als Zeuge geladen – gebe es keinen Grund für sie dafür. Doch die Angeklagte blieb bei ihrer Version.

Unklarheit bei der Angabe zum Parkplatz

Genauso blieb eine Mitarbeiterin der Zulassungsstelle bei ihrer Version, die sie schon zu Protokoll gegeben hatte: Sie habe die Angeklagte klar erkannt, wie sie ins Auto gestiegen sei. Unklar war hier aber, was für ein Auto das denn gewesen sein soll. Die zweite Mitarbeiterin der Zulassungsstelle konnte nicht zum Gerichtstermin erscheinen. Daher wurde noch der Mann der Angeklagten vernommen.

Wie erwartet stützte er die Version seiner Frau. Doch bei der genauen Beschreibung, wo er denn geparkt habe, wurde es etwas undurchsichtig beziehungsweise schon widersprüchlich. Denn er sagte auf Nachfrage des Richters, dass er direkt vor dem Gymnasium geparkt habe und nicht etwa bei den Parkplätzen an der Turnhalle.

Was die Angeklagte während der Vernehmungen betonte: "Ich habe die anderen Fahrten zugegeben. Warum soll ich da eine Geschichte draus machen?"

Der Richter wollte sich wohl aufgrund der Widersprüche an diesem Tag nicht auf ein Urteil festlegen. Er möchte sich auch noch die Aussage der zweiten Mitarbeiterin der Zulassungsstelle anhören. Darum vertagte er die Verhandlung auf den 22. August.

Eine Falschaussage steht also noch im Raum. Ob die zweite Zeugin die Geschehnisse jedoch vollends aufklären kann, bleibt abzuwarten.