Anträge für Altkennzeichen noch nicht möglich. Reservierung für Wunsch-Kombination am Januar.
Hechingen - Das HCH-Kennzeichen kann aus Sicht der Schilderstelle Hechingen kommen. Die Prägeanlage ist bereits dafür gerüstet. Allerdings fehlt noch die Freigabe aus Berlin.
Die Lebenshilfe Zollernalb ist gerüstet für den "Tag X". Sie betreibt die Schilderstelle in der Außenstelle Hechingen des Landratsamts. "Wir sind aufgestellt", sagt Holger Klein, Geschäftsführer der Lebenshilfe in Bisingen. Sobald das Bundesverkehrsministerium den Startschuss gebe, könnten sie die neuen Altkennzeichen herausgeben. Und dessen nicht genug: Denn wird nicht HCH, sondern HC bewilligt, ist auch das kein Problem. Die Lebenshilfe hat vorsorglich auch Prägungen für diese Variante angeschafft.
Einführung könnte bereits in ein paar Wochen erfolgen
Für ganz schnelle Kennzeichen-Patrioten bietet die Lebenshilfe zudem die Aktion "Zurück in die Zukunft" an. Wer sein Fahrzeug in den ersten beiden Wochen von BL in HCH ummeldet, bekommt sein Kennzeichen für 9,99 statt für 15 Euro.
Würde die Entscheidung beider Ministerien positiv ausfallen, könnten alle Bewohner des Zollernalbkreises ein HCH-Kennzeichen beantragen, sagt Adrian Schiefer, Leiter des Verkehrsamts in Balingen. Somit könnten auch Albstädter oder Balinger rein fahrzeugmäßig zu Hechingern werden.
Ob das Altkennzeichen kommt, entscheiden nun andere. Die Zustimmung des Kreistags muss zunächst das Baden-Württembergische Verkehrsministerium bestätigen und dann den Antrag zur endgültigen Entscheidung an den Bund weiterleiten. "Wir gehen aber davon aus, dass es kommt", sagt Schiefer zuversichtlich.
Deshalb hat sein Amt bereits beim zuständigen Rechenzentrum einen Antrag gestellt, damit das Programm bei der Einführung auf das neue Altkennzeichen eingestellt ist.
Edgar Neumann, Presseprecher des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, hofft, dass sein Amt bis Ende diesen Jahres über die Einführung der Altkennzeichen eine Entscheidung getroffen hat.
Wenn der Antrag für eine Wiedereinführung des HCH-Kennzeichens im Ministerium eingegangen sei, werde noch einmal eine Prüfung vorgenommen. "Wir wollen uns die einzelnen Fälle anschauen und dann entscheiden", sagt er. Sabine Mehwald, Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums in Berlin, teilt mit, ihr Amt werde die Anträge nach Eingang innerhalb weniger Wochen bearbeiten.
Einen offiziellen Kriterienkatalog für die Entscheidung gebe es nicht, aber das Kennzeichen dürfe nicht sittenwidrig und die Buchstabenkombination noch nicht vergeben sein.