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Ab 20 Uhr darf sich niemand auf dem Areal aufhalten. Fahrradfahrer sind ab 17 Uhr erlaubt. Videoüberwachung wird abgelehnt.

Der Gemeinderat hat eine Satzung für die außerschulische Nutzung der Schulgelände städtischer Schulen einstimmig auf den Weg gebracht. Von einer Videoüberwachung, um Schäden zu vermeiden, hält er allerdings noch nichts.

Hechingen. Wie Bürgermeister Philipp Hahn zunächst betonte, wurde die Satzung, die aufgrund steigender Fälle von Vandalismus auf dem Schulgeländen notwendig geworden ist, noch leicht modifiziert. Mit dem Fahrrad darf das Gelände nur während der Unterrichtszeiten zwischen 8 und 17 Uhr nicht befahren werden.

Samuel Vasiliadis erklärte stellvertretend für die Bunte Liste, dass ihm die Zeit – das Schulgelände darf zwischen 20 und 6 Uhr nicht benutzt werden – etwas ein Dorn im Auge ist. Nach dem Training in den an die Schulgebäude angrenzenden Sporthallen würden die Sportler, seien es die Geräteturner oder Handballer, noch auf den Gelände sich etwas aufhalten und seien friedlich.

Jährlich Schäden im vierstelligen Bereich

Es käme zu keinen Sachbeschädigungen. Seine Fraktionskollegin Almut Petersen freut sich, dass dieses Thema auf einer anderen Ebene angepackt werde, man müsse dies auch mit dem Arbeitskreis Jugendarbeit diskutieren.

Berufsschullehrer Frank Balbach (Freie Wähler) wollte wissen, wie hoch die Schäden jährlich sind. Diese bezifferte Jürgen Rohleder, Fachbereichsleiter Bürgerdienste, auf 3000 bis 4000 Euro. "Es gibt Gruppen, die auch mit guter Jugendarbeit möglicherweise schwer zu erreichen sind", gab er zu bedenken. Jedoch habe man mit einer Satzung nun mehr Handlungsmöglichkeiten.

Hinsichtlich einer Videoüberwachung sieht Rohleder "hohe rechtliche Hürden", auch Hahn sieht diese kritisch, da solche Kameras in Bisingen zerstört worden seien.

Schließlich gab Stefan Hipp (CDU), selbst Realschulleiter, ein Plädoyer für die Satzung ab, die übrigens ab dem Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten wird. Die Fahrradregelung sei ausgewogen, es gebe nun klare Richtlinien und man müsse jetzt die Erfahrungswerte abwarten. Stellen sich durch die Satzung keine Erfolge bei den Sachbeschädigungen ein, müsse man ansonsten die nächsten Schritte einleiten.

Sachverhalt mit dem Polizeirevier abgestimmt

F ür Hipp beginne fast jeder Montagmorgen mit einer Hiobsbotschaft, wenn er von Beschädigungen vom Wochenende erfährt. Am drastischsten: Die 12 000 Euro teure Schultüre wurde mit Steinen beworfen und hat nun Dellen. "Das müssen wir als Schulträger reparieren", gibt Hipp zu bedenken.

Die Stadt hat sich an bereits erlassenen Satzungen anderer Städte in Baden-Württemberg orientiert und im Austausch mit den Schulleitern und Schulleiterinnen kleine Anpassungen vorgenommen. Darüber hinaus wurde der Sachverhalt mit dem Polizeirevier abgestimmt. Die Satzung soll dem jeweiligen Aufsichtspersonal künftig mehr Möglichkeiten schaffen gegen den Vandalismus auf den Schulgeländen vorzugehen.

Der beauftragte Sicherheitsdienst der Firma SeCom (Ofterdingen) soll insbesondere dieses Jahr verstärkt die jeweiligen Schulgelände kontrollieren. Verstöße sollen möglichst zeitnah mit einem Bußgeld geahndet und direkt an die jeweiligen Jugendlichen gerichtet. Damit sollen die betroffenen Jugendlichen direkt in die Verantwortung genommen werden.